Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
Top-News
-
Entgegen BVerfG und BGH: Sehbehinderte können Schriftsätze im Mietprozess in Form von Audiodateien verlangen
Der folgende Fall startet zwar im Mietrecht, ist jedoch für alle anderen Verfahren ebenso wichtig. Denn die hier Beklagte forderte eine Barrierefreiheit ein, die ihr das Amtsgericht (AG) zuerst verweigerte, deren Notwendigkeit das Landgericht München I (LG) dann jedoch nicht verneinen konnte. Spannend bleibt noch, wie sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Bundesgerichtshof (BGH) dazu äußern werden.
-
Einstweilige Verfügung: Sorge um Erhalt eigener Bäume berechtigt nicht zum Betreten des Nachbargrundstücks
Wenn die Befürchtung besteht, dass bei der Bebauung des Nachbargrundstücks der Umweltschutz nicht genügend beachtet wird, sollte man davon Abstand nehmen, eigenständig zur Tat zu schreiten. Auch wenn offen ist, ob als Folge unbefugter Schritte eine dauerhaft getrübte Nachbarschaft oder ein Wiedersehen vor Gericht schlimmer ist – vor dem Amtsgericht Hannover (AG) war zumindest rechtlich die Sache schnell klar.
-
„Service und Sauberkeit mangelhaft“: Fitnessstudiobetreiberin steht kein Anspruch auf Unterlassung und Löschung der Bewertung zu
Internetbewertungen sind für Unternehmen besonders wichtig. Ob es dabei auch erheblich ist, wie lange der letzte Besuch des bewertenden Kunden zurückliegt, musste im Fall eines Fitnesstudios das Amtsgericht Lörrach (AG) entscheiden.