Wasserschäden und Schimmel: Vorschussanspruch schützt vor Kündigung wegen Mietrückstand
Bei Mängeln in der Mietwohnung ist immer die Frage, ab wann und wie ein Mieter die Mietzahlungen kürzen darf und wann der Vermieter hiergegen gerichtlich vorgehen kann, wenn dies nicht korrekt erfolgt. Das Landgericht Berlin (LG) musste in diesem Fall entscheiden, ob einem Mieter bei einem Vorschussanspruch zur Mängelbeseitigung wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden darf oder nicht.
Mietvertrag mit dem Ex: Wer sich auf längst nicht mehr gelebte Rechtslagen beruft, handelt treuwidrig
Selbst, wenn das Sprichwort gern zitiert wird – nicht immer bleibt, wer schreibt. Beispielsweise unterschreiben Paare Mietverträge, die sich im Laufe eines lange währenden Mietverhältnisses trennen. Das Landgericht Darmstadt (LG) musste sich daher mit der durchaus interessanten Frage beschäftigen, ob eine Kündigung auch gegenüber einem Mitmieter ausgesprochen werden muss, der schon seit Jahrzehnten nicht mehr in der Wohnung lebt.
Mietsicherheit: Gesetzesnorm zu Barkautionen führt bei fehlender Bankbürgschaft nicht zur fristlosen Kündigung
Ein Mieter bleibt der Vermieterin die vereinbarte Bankbürgschaft schuldig und wird daraufhin gekündigt. Was zwei Vorinstanzen auch klar so sahen, wie es sich auf den ersten Blick liest, kam beim Bundesgerichtshof (BGH) jedoch nicht so durch. Denn diesem fiel ein Detail im Vertragswerk auf, das beiden Gerichten zuvor offensichtlich durchgerutscht war.
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Räumungsklage abgewiesen: Wohnungsbesichtigung ist Voraussetzung für wirksame Eigenbedarfskündigung
Die Beendigung eines Mietverhältnisses durch eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich möglich. Doch auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dass es sich bei der Wohnungsbesichtigung beispielsweise um ein wichtiges Indiz zur hinreichenden Verfestigung des Eigenbedarfs handelt, musste ein Vermieter vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) lernen, dessen Sohn und Kumpanen als Wohngemeinschaft (WG) der Einzug folglich verwehrt blieb.
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Sowohl pflegende als auch gepflegte Personen können schnell in wirtschaftlich schwieriges Fahrwasser geraten. Da die private Pflege jedoch nach wie vor eine Herausforderung darstellt, deren Vorteile nicht gemindert werden sollten, kommt die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gerade richtig, denn diese beantwortet die Frage, ob Pflegegeld pfändbar ist oder nicht.