Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Uneinigkeit bei Impfung: Ohne STIKO-Empfehlung keine Alleinentscheidungsbefugnis für befürwortenden Elternteil
Wenn Eltern uneins darüber sind, ob und wogegen ihr Kind geimpft werden soll, kann jeder beim Familiengericht beantragen, für diese Entscheidung die „Alleinentscheidungsbefugnis“ zu bekommen. Denn auch eine Routineimpfung ist eine „Angelegenheit von besonderer Bedeutung“, bei der beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Und da auch mit Ende der Corona-Pandemie die Diskussion darüber nicht versiegt ist, musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Folgenden erneut der Thematik annehmen.
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Ehewohnung nach Trennung: Leistungsfähigkeit und Einkommensverhältnisse maßgeblicher als ortsübliche Marktmiete
Wenn Eheleute eine gemeinsame Immobilie besitzen und einer auszieht, wird sich die Frage nach einer „Miete“ stellen. Wenn zwischen den Eheleuten eine Unterhaltsbeziehung besteht, wird das dort rechnerisch über den „Wohnvorteil“ geregelt. In anderen Fällen muss gesondert eine „Nutzungsentschädigung“ begehrt werden. Dies versuchte im Folgenden auch ein in Trennung lebender Mann und Vater – doch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) war damit Schluss.
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Dankesformel im Arbeitszeugnis: Selbst „nervige“ Korrekturwünsche berechtigen nicht zur Streichung der Schlussformel
Unter jedem Arbeitszeugnis sollte am Ende folgender Satz stehen: „Wir bedauern das Ausscheiden sehr, bedanken uns für die stets gute Arbeit und wünschen in privater und beruflicher Hinsicht alles Gute.“ Tatsächlich findet sich ein solcher Satz jedoch längst nicht unter jedem Zeugnis. Ein Fehler, wie der folgende Fall zeigt, der bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ging.