Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Vertrag bindend: Bundesligaabsteiger muss Basketballprofi nicht freigeben
Befristete Verträge sind grundsätzlich nicht kündbar – außer, diese Möglichkeit wird durch die Parteien ausdrücklich vereinbart. Dass sich beide Parteien dieses Falls über ihren Abstieg in die zweite Basketballbundesliga nicht freuten, war unstrittig. Wohl aber war strittig, ob eben jener Umstand eine frühzeitige Kündigung des – im Sportgeschäft naturgemäß befristeten – Arbeitsvertrags begründen durfte. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) musste die Sachlage klären.
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Wenn einem das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss nachgewiesen wird, muss man stichhaltige Beweise dagegenhalten, um dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Allein die pauschale Behauptung, jemand habe heimlich Drogen ins Getränk gemischt, reicht da verständlicherweise nicht aus, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) in seinem Urteil bestätigte.
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Quer auf Gehweg: Ist E-Scooter-Mieter nicht zu ermitteln, haftet Vermieterin für Behinderung der Fußgänger
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