Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Hessisches Justizkostengesetz: Sonderrecht befreit evangelische Kirche von Gerichtsgebühren
Dass die finanziellen Sonderrechte der Kirchen größer sind als gedacht, zeigt der Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG). Aber fair muss fair bleiben – die Höhe der Summe, um die es bei einem Rechtstreit geht, sollte nicht dafür entscheidend sein, Unrecht mit einem Augenzwinkern hinnehmen zu müssen.
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Handtuchplage am Pool: Ständig reservierte Liegen können durchaus einen berechtigten Reisemangel darstellen
Bei dem folgenden Klassiker handelt es sich quasi um den Nachbarschaftsstreit im Urlaub: die stundenlang per Handtuch reservierte Liege. Diese Form der Auseinandersetzung hat es nun vom Hotelpool bis zum Amtsgericht Hannover (AG) geschafft. Das AG musste beurteilen, ob und wann wegen dieses Markierungsverhaltens urlaubender Sonnenanbeter ein Mangel vorliegt, der entsprechend vergolten werden kann.
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Bilder im Internet: Suchmaschine haftet nur bei klarer Rechtslage
Wer eine Suchmaschine auffordert, Inhalte zu löschen, muss schon angeben, wo diese zu finden sind. Denn sonst wird es mehr als schwer, seine – womöglich sogar berechtigten – Ansprüche durchzusetzen. Ebendies war im Folgenden der Fall, wo eine Löschaufforderung so unklar definiert war, dass dem Landgericht Köln (LG) nur ein Weg blieb.