Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
Top-News
-
Social-Media-Post: Politische Äußerung rechtfertigt nicht automatisch eine fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) musste einen der etwas prominenteren Fälle entscheiden. Denn hierbei ging es um den Fußballerstligisten FSV Mainz 05 und seinen Spieler Anwar El Ghazi. Vor allem aber ging es um die Frage, inwieweit politische Meinungen in sozialen Medien geschützt sind oder zu einer fristlosen Kündigung führen dürfen.
-
Modernes Einwurfeinschreiben: Der bewährte Nachweis gerät nach Digitalisierung ins Wanken
Die Digitalisierung eines ehemals analogen Vorgangs – und zwar des Einwurfeinschreibens – hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) beschäftigt. Denn wo typische Abläufe entfallen und damit die bisherige Lebenserfahrung auch nicht mehr heranzuziehen ist, kann auch die Argumentation mit dem sogenannten Anscheinsbeweis ins Leere laufen.
-
Kindliches Augenblicksversagen: Keine Haftung der Eltern bei Fahrradunfall eines fünfjährigen Kindes
Nicht immer greift das Recht, wenn Mitmenschen die Verletzung der elterlichen Ausichtspflicht vermuten. In diesem Fall, der vor dem Landgericht Karlsruhe (LG) landete, war es ebenfalls fraglich, ob ein Vater dafür haftbar gemacht werden konnte, dass sein knapp sechsjähriger Sohn mit dem Rad in Vollkontakt mit einem Pkw trat. Immerhin ging es im gerichtlichen Nachgang dieser unerfreulichen Begegnung nur um Sach- und nicht um Personenschäden.