Muss man Bußgeld sofort bezahlen? Fristen, Rechte und was Sie besser nicht tun
Muss man ein Bußgeld sofort bezahlen, wenn Post von der Bußgeldstelle kommt? Die kurze Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Das Gesetz unterscheidet genau zwischen Verwarnungsgeld und Geldbuße aus einem Bußgeldbescheid. Wer vorschnell zahlt, lässt den Bescheid rechtskräftig werden und kann den Tatvorwurf anschließend regelmäßig nicht mehr angreifen.
Unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung: Was jetzt für Gehalt, Urlaub und neuen Job gilt
Eine unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unvorbereitet. Der Beitrag klärt die wichtigsten Fragen zu Gehalt, Urlaub und neuem Job. Er zeigt, welche Rechte und Pflichten während der Freistellung bestehen.
Unterschied widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung: Ihre Rechte bei Urlaub, Gehalt und neuem Job
Der Unterschied zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung hat handfeste Folgen für Arbeitnehmer. Ob Resturlaub verbraucht ist oder ausgezahlt werden muss und ob der Arbeitgeber Sie kurzfristig zurückrufen darf, hängt an diesem einen Wort. Wir erklären, woran Sie die beiden Formen erkennen und worauf Sie jetzt achten sollten.
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Anhörung im Bußgeldverfahren — was tun nach dem Brief von der Bußgeldstelle?
Ein Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle ist kein Bußgeldbescheid – und zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Was der Brief bedeutet, was Sie angeben müssen und wann ein Anwalt einschalten sinnvoll ist.
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Unterbliebene Pflichtteilsforderung: Ohne konkrete Zweifel reicht notarielle Erklärung für Grundbuchberichtigung aus
In der Praxis ist es schwierig, eine „nicht vorhandene negative Tatsache“ zu beweisen. Was das heißen soll? Das zeigt dieser Fall des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG), der sich um eine Pflichtteilstrafklausel drehte. Die Erben mussten in einem Grundbuchverfahren nachweisen, dass sie zuvor keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hatten. Eine Erklärung vor dem Notar reichte dem Grundbuchamt allerdings nicht aus.
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Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).