Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?
Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
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Finger weg! Benutzung des Touchdisplay einer E-Zigarette fällt auch unter das „Handyverbot“
Was einst als „Handyverbot“ gestartet ist, umfasst mittlerweile immer mehr Geräte, die am Steuer um unsere Aufmerksamkeit ringen. Und man darf gewiss sein, dass sich künftig noch mehr technische „Helferlein“ um unser Interesse reißen werden. Deshalb gilt prinzipiell: Hände ans Lenkrad, Blick und Konzentration auf die Fahrsituation! Sonst findet man sich vor Gericht wieder, so wie in diesem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG).
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Entscheidungszeitpunkt entscheidet: Gesetzlicher Schwellenwert für Kündigungsschutz nicht durch Staffelentlassungen absenkbar
Auch in diesem Arbeitsrechtsfall war das „Was“ untrennbar mit dem „Wann“ verbunden. Bei Ersterem handelte es sich um einen geplanten Personalabbau und die schließlich auch durchgeführten Kündigungen. Das „Wann“ spielte für das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) dabei das entscheidende Zünglein an der Waage. Denn zum tatsächlichen Kündigungszeitpunkt waren nur noch fünf Beschäftigte übrig – zu wenig für den gesetzlichen Kündigungsschutz.
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Betriebsschaden: Ohne äußeren Einfluss geplatzter Reifen ist kein versicherter Unfall in der Vollkaskoversicherung
Wozu hat man denn eine Vollkasko, wenn ein geplatzter Reifen nicht zu den versicherten Schäden gehört? Die Antwort auf diese erst einmal logisch erscheinende Entrüstung hatte das Oberlandesgericht Dresden (OLG), und die Logik ebendieser Antwort war nicht von der Hand zu weisen. Lesen Sie selbst.