Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
Top-News
-
Rechte für biologische Väter: BVerfG fordert Gesetzgeber bis 2025 zur Änderung des Vaterschaftsrechts auf
Aufgrund der Verfassungsbeschwerde eines leiblichen Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entsteht nun Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Denn nach derzeitiger Gesetzeslage bleiben die Rechte des leiblichen Vaters auf der Strecke, wenn es einen anderen rechtlichen Vater gibt, der in einer familiären Beziehung mit dem Kind lebt.
-
Kindesunterhalt im Wechselmodell: Formelle Probleme bei der Geltendmachung
Moderne Eltern teilen sich die Kinderbetreuung vor und nach einer Trennung oft gleichmäßig im paritätischen Wechselmodell. Für die Frage, wovon das Kind finanziert wird und welcher Elternteil dem anderen etwas zahlen muss, hinkt das Unterhaltsrecht der Praxis noch hinterher. Im folgenden Fall geht das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) einen neuen Weg, der jedoch auch einige hinderliche Steine vermuten lässt.
-
Angehörigen-Entlastungsgesetz: Bis 5.500 EUR netto ist für Singles kein Elternunterhalt zu leisten
Erstmals gibt es nun eine veröffentliche obergerichtliche Entscheidung zu dem Thema des Selbstbehalts beim sogenannten Elternunterhalt. Das Oberlandesgericht München (OLG) wagte sich hier an eine seit dem Jahr 2020 offene Frage, die sich auf den Selbstbehalt von alleinlebenden Kindern – also Singles – bezog.