Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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Preisanpassung: Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht bei Schäden über 1.800 EUR
Bislang galt nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – allgemein Fahrer- oder Unfallflucht genannt – die Schadensgrenze von 1.500 EUR, die als Verursachung eines bedeutenden Sachschadens auch die Fahrerlaubnisentziehung nach sich zog. Doch da es sich mit derartigen Reparaturen so verhält wie mit der generellen Preissteigerung, hat das Landgericht Hamburg (LG) hier eine Anpassung vorgenommen. Und das hieß hier für die Beklagte: Glück gehabt!
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Nutzungsentschädigung: Zur Wohnung gehörende Abstellflächen können Mietwert erhöhen
Nutzen Mieter eine Wohnung auch nach Beendigung des Mietvertrags weiter, haben sie eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ging es dabei um die Bemessung eben jener Entschädigung, die nicht mit der Miete gleichzusetzen ist, da der Vermieter auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen kann.
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Nachträglich eingebauter Aufzug: Alte Teilungserklärung lässt Eigentümer von Erdgeschosswohnungen bei Umlage außen vor
Gerade bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist selbst eine womöglich schon Jahrzehnte alte Teilungserklärung wichtig. Das zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), das hier die Bedeutung einer solchen Teilungserklärung klären und damit auch entscheiden musste, ob ein später von der WEG gefasster Beschluss dagegen verstoße.