Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
Top-News
-
Nachlasspfleger ohne Zahlungsansprüche: Rentenversicherung mit festgelegten Bezugsberechtigten gehört nicht zum Erblasservermögen
Ob ein Nachlasspfleger Zahlungsansprüche auf eine Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung gegen den Versicherungsträger geltend machen darf, musste das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) klären.
-
Missstände im Unternehmen: Vorsicht bei Prangermethoden dem Arbeitgeber gegenüber
Als Arbeitnehmer Missstände in Unternehmen aufzuklären, ist zwar nach wie vor heikel, wenngleich nicht mehr unmöglich – auch dank externer Meldestellen. Was aber nach wie vor nicht geht, ist, Verdachtsmomente ohne jegliche Prüfung offiziell zu machen. Denn was dann passiert, machte das Landesarbeitsgericht Thüringen (LAG) deutlich.
-
Gebührentatbestand nicht erfüllt: Berliner Polizei muss Gebühren an Klimaaktivisten vorläufig zurückerstatten
Am folgenden Fall des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) scheiden sich die Geister – nicht nur die motorisierter Verkehrsteilnehmer. Denn es geht um die Aktionen der Letzten Generation. Und da augenscheinlich zumeist Kraftfahrzeugfahrer zu den Leidtragenden der Klebeaktionen gehören, haben wir diesen Beitrag auch im Verkehrsrecht angesiedelt. Die Frage war, ob die Berliner Polizei berechtigt ist, Gebühren von Demonstrierenden der Klimabewegung dafür zu verlangen, dass sie deren Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt.