Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
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„Service und Sauberkeit mangelhaft“: Fitnessstudiobetreiberin steht kein Anspruch auf Unterlassung und Löschung der Bewertung zu
Internetbewertungen sind für Unternehmen besonders wichtig. Ob es dabei auch erheblich ist, wie lange der letzte Besuch des bewertenden Kunden zurückliegt, musste im Fall eines Fitnesstudios das Amtsgericht Lörrach (AG) entscheiden.
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Wie Testamente: Auch notarielle Erbverträge können auslegungsfähig sein
Mit der Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines notariellen Erbvertrags musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) beschäftigen und dabei die Frage klären, welche Begrifflichkeiten zwingend notwendig sind, um die – mutmaßlich – gewünschte Erbfolge zu gewährleisten, und welche eben nicht.
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Schenkung rechtens: Gefährliche Übertragung der Rechte als Nacherbe auf den Vorerben
Vorerben müssen sich an Beschränkungen des Verfügungsrechts halten – es sei denn, Nacherben verzichten notariell auf ihr Nacherbenanwartschaftsrecht zugunsten des Vorerben. Genau diesen Umstand musste das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) bewerten, weil sich eine Nacherbin in ihren Rechten verletzt sah.