Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Erbrechtsverordnung: Formerfordernisse bei einem europäischen Nachlasszeugnis
Muss ein Grundbuch nach einem Erbfall berichtigt werden, erfolgt der Nachweis über die Erbfolge entweder durch einen Erbschein oder durch ein europäisches Nachlasszeugnis. Ob das europäische Nachlasszeugnis aber auch dann als Dokument ausreichend ist, wenn das hierzu verpflichtende Formblatt nicht vollständig ausgefüllt ist, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (OLG).
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DSGVO beim Widerrufsrecht: BGH bestätigt Auskunftsanspruch zur Prüfung alter Versicherungsverträge
Dieses wichtige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann durchaus hohe Wellen schlagen. Denn damit können Ansprüche aus bereits vor Jahrzehnten abgeschlossenen Versicherungsverträgen leichter geprüft und vor allem auch durchgesetzt werden.
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„Nebenkosten inkl.“?: Unklare Klauseln im Mietvertrag gehen zu Lasten des Vermieters
Wer mehrdeutige Passagen in seinem Vertragswerk zulässt, zahlt das häufig doppelt und dreifach. So war es auch im folgenden Beispiel des Amtsgerichts Düsseldorf (AG) in Sachen Mietrecht. Denn hier war ein Mietvertrag an einer entscheidenden Stelle durch eine freigelassene Stelle so unsauber formuliert, dass dies zu Lasten des Vermieters ging.