Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Streit im Mietshaus: Abstandsgebot von 20 Metern nicht umsetzbar und auf zwei Meter reduziert
Fenster auf, Fenster zu! Um unter Mietparteien Streit zu verursachen, braucht es oftmals nicht viel. So war es im folgenden Fall das Treppenhauslüften, das zwei Mietparteien vor das Amtsgericht Solingen (AG) brachte. Dabei wurde aber nicht etwa geklärt, wie viel Frischluft zu viel des Guten sei, sondern vielmehr, wie nah sich beide Streithähne künftig kommen dürfen – eine in einem Mietshaus nicht einfache Angelegenheit.
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Nötigung statt Ertüchtigung: Fitnessstudio darf für Beitragserhöhung keinen Druck auf Kunden ausüben
„Wenn Sie diesen Satz zuende lesen, stimmen Sie der Bestellung einer Waschmaschine zu.“ Völliger Unsinn? Da haben Sie völlig Recht! So wie die Kläger gegen den wie folgt beschriebenen Versuch eines Fitnessstudios, seine Preiserhöhung den Kunden gegenüber „mir nichts, dir nichts“ durchzusetzen. Das Landgericht Bamberg (LG) machte dem dubiosen Geschäftsgebaren schließlich auch einen Strich durch die begehrte Rechnung.
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Es geht um die Wurst! Nicht jede Rostbratwurst muss aus Nürnberg stammen
Könnte eine „Mini Rostbratwurst“ versehentlich für eine „Nürnberger Rostbratwurst“ gehalten werden? Das Landgericht München (LG) musste auf Betreiben eines Vereins von Herstellern, die in Nürnberg Würste mit der entsprechenden „geschützten geografischen Angabe“ produzieren, prüfen, ob es verbraucherseitig zu derartigen Verwechslungen kommen könnte.