Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Eilantrag abgelehnt: Rechtmäßige Sicherstellung eines Raserfahrzeugs zur Gefahrenabwehr
Der folgende Fall des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (VG) zeigt deutlich, dass manchmal nur eine Sicherstellung wirklich Sicherheit verspricht. Hier bleibt offen, ob es sich um einen PS-starken Boliden handelte oder einen durchschnittlich motorisierten Pkw. Sicher ist hingegen, dass der uneinsichtige Antragsteller das Fahrzeug nicht verantwortungsvoll zu führen imstande war und Beamte ihn und andere vor möglichen Schäden ordnungsgemäß geschützt haben.
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„Corona-Pauschale“: BGH definiert Sachverständigenrisiko
Das sogenannte Werkstattrisiko schützt einen Unfallgeschädigten mit Erteilung des Reparaturauftrags – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits beglichen wurde oder nicht. Somit soll er nach einem unverschuldeten Unfall von unnötigem Aufwand verschont werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Werkstattrisiko nun auf Sachverständige erweitert, die für eine Schadensregulierung hinzugezogen werden.
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Trotz Kettenbefristung: Keine Zusammenrechnung von Befristungen nach längerer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Befristete Arbeitsverträge dürfen laut Rechtsprechung nur innerhalb bestimmter Grenzen verlängert werden, sonst können sie schnell in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis münden. Dafür müssen diese Grenzen jedoch auch überschritten werden. Das Arbeitsgericht Gera (ArbG) kam nach einer Missbrauchskontrolle beim Arbeitgeber aber auf ein – allein schon rechnerisch – anderes Ergebnis als die Klägerin.