Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
Top-News
-
Kein Studium, kein Höchstsatz: Erfahrener Altenpfleger als Berufsbetreuer formal weniger qualifiziert als ein Astrophysiker
Einst richtete sich die Eingruppierung von Berufsbetreuern nach konkret nutzbaren Fachkenntnissen. Gerichte stuften Betreuer daraufhin individuell ein. Seit einer Gesetzesänderung 2023 braucht man für die höchste Vergütungsgruppe jedoch ein abgeschlossenes Studium – egal, welcher Fachrichtung. Ein Astrophysiker ohne jegliche Betreuungserfahrung bekommt für Betreuungen mehr Geld als ein Altenpfleger. Gegen diese Regelung zog ein erfahrener Altenpfleger kürzlich vor das Bayerische Oberlandesgericht (BayObLG).
-
Kein Ausgleich der Nachteile: Die Stufenlaufzeit nach dem TVöD während der Elternzeit
Endlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber entschieden, wie sich die Elternzeit – bei der das Arbeitsverhältnis ruht – auf eine tarifliche Höhergruppierung auswirkt.
-
Inflationsausgleich in Elternzeit: Anspruch auf Nachzahlung, aber nicht auf Entschädigung
Dieses Urteil des Arbeitsgerichts Essen (ArbG) beantwortet die Frage, welche betrieblichen Leistungen Arbeitnehmern zustehen, deren Hauptleistungspflichten ruhen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie sich in Elternzeit befinden. Die betriebliche Leistung, die hier begehrt und verhandelt wurde, war die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.