Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Notarielles Nachlassverzeichnis: Konkrete Anhaltspunkte bestimmen die Nachforschungsanforderungen
Zur Ermittlung eines Nachlasses hat der Erbe ein Bestands- oder Vermögensverzeichnis zu erstellen, um einem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit zu geben, seinen Anspruch beziffern zu können. Dieser kann entscheiden, ob der Erbe ein privates Verzeichnis erstellt oder ein amtliches Verzeichnis durch einen Notar zu erstellen ist. Mit der Problematik der Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen.
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Minderjährige Miterbin: Kosten eines Ergänzungspflegers im Rahmen einer Nachlassabwicklung
Wenn ein Ergänzungspfleger für die Genehmigung eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrags keine anwaltsspezifischen Aufgaben wahrnimmt, sondern lediglich einen Abgleich des Vertrags mit der testamentarischen Verfügung vornimmt, muss er diesen Umstand laut Oberlandesgericht Celle (OLG) auch in seiner Abrechnung berücksichtigen.
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Kostenverteilung nach Gebrauch: BGH erklärt Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen für zulässig
Sobald eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt, dass künftig nur einzelne Eigentümer bestimmte Kosten tragen sollen, ist Streit vorprogrammiert. So wie im folgenden Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging und in dem die Frage beantwortet werden musste, ob ein entsprechender Beschluss ordnungsgemäß abgehalten wurde.