Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Vertragliches Schuldverhältnis: Ist der Rückübertragungsanspruch kein höchstpersönliches Recht des Erblassers, ist er vererbbar
Im Fall des Todes einer Person geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Personen als Erben über. Ob dies auch für einen Rückübertragungsanspruch aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag gilt, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).
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Unfall mit Einsatzwagen: Polizist haftet für Schäden nach grob fahrlässigem Verstoß gegen dienstliche Sorgfaltspflichten
Die Sonderrechte, die unsere Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem Angehörigen der Polizei einräumt, sind kein Freifahrtschein. Ob unter diesem Gesichtspunkt ein Polizeibeamter, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht, von seinem Vorgesetzten für den Schaden in Regress genommen werden kann, musste das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entscheiden.
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Unabdingbare Aufmerksamkeit: Missachtung von Sondersignalen kann zu Bußgeld und Fahrverbot führen
„Augen auf im Straßenverkehr!“ möchte man in Fällen wie dem folgenden anmerken. Und auch die Ohren immer ein wenig offenzuhalten, selbst wenn man sich im eigenen Pkw oftmals wie auf dem eigenen Sofa fühlt, hätte dem Autofahrer hier einiges erspart. Und zwar ein Bußgeld und ein Fahrverbot, wie es auch das Amtsgericht Landstuhl (AG) bestätigte, als es den dagegen gerichteten Einspruch ablehnte.