Änderungskündigung in der Probezeit: Rechte, Risiken und strategisches Vorgehen
Änderungskündigungen in der Probezeit unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften wie Diskriminierungsverbote und Mutterschutz weiter. Arbeitnehmer können das Änderungsangebot annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen, wobei die Erfolgsaussichten gerichtlicher Überprüfungen begrenzt sind. Strategische Überlegungen zu Arbeitsmarktlage und persönlichen Umständen sind entscheidend für die optimale Reaktion.
Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien
Die Ablehnung einer Änderungskündigung aktiviert die Beendigungskündigung, eröffnet aber Abfindungsmöglichkeiten durch Kündigungsschutzverfahren oder Verhandlungen. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten der Klage, da diese die Verhandlungsposition bestimmen. Die Abfindungshöhe orientiert sich oft an der Faustformel von einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Steuerliche Begünstigungen durch die Fünftelregelung reduzieren die Belastung erheblich.
Änderungskündigung für Führungskräfte: Rechte, Risiken und Handlungsoptionen
Änderungskündigungen bei Führungskräften erfordern die Beachtung besonderer rechtlicher Grundlagen. Während das KSchG grundsätzlich gilt, sind leitende Angestellte nach § 14 KSchG teilweise ausgenommen. Wichtige Aspekte umfassen die Annahme unter Vorbehalt, Zumutbarkeitsprüfung von Status- und Gehaltsänderungen sowie Verhandlungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige fachanwaltliche Beratung ist für die optimale Interessenwahrung unerlässlich.
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Erst Gatte, dann Enkel: Auslegung der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
Immer wieder geht es in Erbschaftssachen um die Auslegung des einst Geschriebenen – so auch im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). Hier war das Gericht mit der Auslegung eines Testaments betraut, in dem die Erblasserin erst im Februar 2000 und dann im Oktober 2013 Anweisungen bezüglich ihres Grundvermögens gemacht hatte.
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Dringendes Formerfordernis: Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss am Schluss unterschrieben sein
Da die Grundlage erbrechtlicher Auseinandersetzungen meist Auslegungssache ist, liegt es in der Natur der Dinge, dass Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte über den verfassten letzten Willen von Erblassern nicht immer einer Meinung sind. Manche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Testamenten sind jedoch so eindeutig, dass sich Nachlassgericht und Oberlandesgericht München (OLG) einig sein können.
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Überstundenzuschläge von Teilzeitkräften: Schwellenwert für Mehrflugvergütung darf bei Voll- und Teilzeitpiloten nicht gleich sein
Bisher sahen viele Arbeits- und Tarifverträge vor, dass Teilzeitkräfte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn sie die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten. Doch das sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) kritisch, so dass Teilzeitkräfte nun die Chance haben, wesentlich schneller zu Überstundenzuschlägen zu kommen als bisher.