Änderungskündigung während Kurzarbeit: Rechtliche Komplexitäten und praktische Herausforderungen
Änderungskündigungen während Kurzarbeit erfordern besondere rechtliche Rechtfertigung, da zusätzliche betriebliche Erfordernisse über die bereits zur Kurzarbeit führenden Umstände hinaus nachgewiesen werden müssen. Die Kombination aus temporärer Krisenbewältigung durch Kurzarbeit und dauerhaften strukturellen Änderungen ist rechtlich widersprüchlich und unterliegt erhöhten Darlegungsanforderungen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Sozialauswahl unter bereits belasteten Kurzarbeitern und die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Professionelle rechtliche Begleitung ist aufgrund der komplexen Rechtslage besonders wichtig.
Änderungskündigung in der Probezeit: Rechte, Risiken und strategisches Vorgehen
Änderungskündigungen in der Probezeit unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften wie Diskriminierungsverbote und Mutterschutz weiter. Arbeitnehmer können das Änderungsangebot annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen, wobei die Erfolgsaussichten gerichtlicher Überprüfungen begrenzt sind. Strategische Überlegungen zu Arbeitsmarktlage und persönlichen Umständen sind entscheidend für die optimale Reaktion.
Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien
Die Ablehnung einer Änderungskündigung aktiviert die Beendigungskündigung, eröffnet aber Abfindungsmöglichkeiten durch Kündigungsschutzverfahren oder Verhandlungen. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten der Klage, da diese die Verhandlungsposition bestimmen. Die Abfindungshöhe orientiert sich oft an der Faustformel von einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Steuerliche Begünstigungen durch die Fünftelregelung reduzieren die Belastung erheblich.
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„Dass“ ohne „warum“ genügt: In sechsmonatiger Probezeit reicht arbeitgeberseitiger Kündigungsentschluss ohne Begründung aus
Die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses bestehen oft aus einer Probezeit, die zeitlich mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zusammenfällt. Erst nach sechs Monaten findet dieses Anwendung, und erst dann benötigt der Arbeitgeber auch einen Grund, zu kündigen. Im folgenden Fall waren sich Arbeitgeberin und Arbeitnehmer uneinig, welche Voraussetzungen für eine Kündigung dennoch bestehen – das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) war gefragt.
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Treppensturz im Hotel: Verkehrssicherungspflicht kann persönliche Sorgfaltsanstrengungen nicht ersetzen
Nicht jede erlittene Verletzung kann einem anderen unter Berufung auf die verletzte Verkehrssicherungspflicht zur Last gelegt werden. Denn neben den Pflichten, die gemäß jeweiliger Verordnung einzuhalten sind, zählt immer auch die eigene Sorgfalt, auf mögliche Risiken rechtzeitig reagieren zu können. So sieht es auch das Landgericht Koblenz (LG) im Fall eines Treppensturzes in einem Hotel.
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Markenrechtsverletzung oder Kunst? Anlehnung an Luxushandtasche als Teil einer Inszenierung auf Fashionshow
Je bekannter ein Produkt ist, desto höher ist die Gefahr, dass es kopiert wird. Im folgenden Fall war die Frage, ob einer Luxushandtasche erst ihr gutes Renommee zum Verhängnis wurde. Denn hier wurde das hochpreisige Accessoire zum Symbol inmitten einer modischen Inszenierung. Markenrechtsverletzung oder Kunstfreiheit – dies waren die beiden Seiten, die das Landgericht Frankfurt am Main (LG) abzuwägen hatte.