Unrechtmäßige Ausgaben: Haftung einer faktischen Verwalterin in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nicht bestellt, aber dennoch erhalten – so könnte man den folgenden Fall überschreiben, der von einer Verwalterin handelt, die sie jedoch nicht mehr war. Dennoch handelte sie, als wäre sie nach wie vor von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verantwortliche in Sachen Verwaltung bestellt. Die Frage, die sich dann auftut, ist, wer für etwaige Folgen haftet. Die Antwort wussten bereits Amtsgericht und Landgericht, die Bestätigung lieferte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Rechtlich verbindliches Anerkenntnis: Wer Vermieteransprüche nach Auszug nicht bestreitet, riskiert Rückzahlung der Mietkaution
Das Amtsgericht Rheine (AG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob nach einem beendeten Mietverhältnis die hinterlegte Kaution vollständig zurückgezahlt werden musste oder der Vermieter sie wegen Schäden behalten durfte. Des Pudels Kern war dabei die rechtliche Wirkung eines möglichen Anerkenntnisses von Schäden durch die ehemaligen Mieter.
Potentiell gefährlich: Bienenhaltung auf dem Balkon muss nicht geduldet werden
Bienenhaltung erfreut sich besonders in urbanen Gebieten immer stärkerer Beliebtheit. So trafen Bienenfreunde und deren verstimmte Nachbarn statt im Treppenhaus auch vor dem Landgericht Köln (LG) aufeinander. Die dort zu klärende Frage war, ob in einer Wohnungseigentumsanlage Bienenvölker auf dem Balkon gehalten werden dürfen. Legte hier jemand die Grenzen der Wohnnutzung zu eng aus oder sind die angeblich Fleißigsten unter den Insekten vielmehr mögliche Störer?
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Erbschaftsausschlagung: Anfechtung bei relevantem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses
Wer einen überschuldeten Nachlass zu erben droht, kann diese drohende Last rechtzeitig ablehnen und das Erbe ausschlagen. Was aber passiert, wenn man erst danach von Vermögenswerten des Erblassers erfährt, und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um doch noch in den Genuss der Erbschaft zu kommen, zeigt die folgende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).
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Erbfeststellungsklage vorrangig: Vor einer Verfassungsbeschwerde sind alle Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen
Mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde kann die Verletzung von Grundrechten geltend gemacht werden. Bevor der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eröffnet ist, müssen zunächst aber auch alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Korrektur der vermeintlichen Grundrechtsverletzung zu erreichen.
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Eigenbedarfskündigung: Entfernte Familienangehörige gehören nicht zum privilegierten Personenkreis
Das Mietrecht kennt die Eigenbedarfskündigung, die zumeist dann vorkommt, wenn der Vermieter selbst oder einer seiner Familienangehörigen in die vermietete Wohnung einziehen möchte. Wer mietrechtlich in den Kreis der Familienangehörigen überhaupt einbezogen werden kann, um durch eine Eigenbedarfskündigung einziehen zu dürfen, definierte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH).