Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
Trotz fehlender Zulassung: Kein Rückerstattungsanspruch nach bereits in Anspruch genommenem Coaching
Erworbene Produkte kann man umtauschen, wenn man merkt, dass damit irgendetwas nicht stimmt. Doch wie sieht es mit bereits vermitteltem Wissen aus, wenn dem Anbieter selbst die Zulassung zur Wissensvermittlung gefehlt hat? Kann ein Coachingteilnehmer sein Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt, das Coaching hingegen bereits in Anspruch genommen hat? Das Amtsgericht Paderborn (AG) hat dazu eine klare Meinung.
Top-News
-
Trotz Kettenbefristung: Keine Zusammenrechnung von Befristungen nach längerer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Befristete Arbeitsverträge dürfen laut Rechtsprechung nur innerhalb bestimmter Grenzen verlängert werden, sonst können sie schnell in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis münden. Dafür müssen diese Grenzen jedoch auch überschritten werden. Das Arbeitsgericht Gera (ArbG) kam nach einer Missbrauchskontrolle beim Arbeitgeber aber auf ein – allein schon rechnerisch – anderes Ergebnis als die Klägerin.
-
Sofortige Wirksamkeit: Über die richterliche Entscheidung zur Namenswahl eines Neugeborenen
Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes getrennt leben, kann schon die Wahl des Namens die Einschaltung des Amtsgerichts (AG) erforderlich machen. So war es auch in diesem Fall, zu dem nach der Entscheidung des Familienrichters das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hinzugezogen werden sollte – was jedoch nicht so recht gelang.
-
Rechtswidrige Heimunterbringung: Auch bei elterlicher Manipulation überwiegt Kindeswohl gegenüber berechtigtem Umgangsinteresse
Wenn ein Kind seinen getrennt lebenden Elternteil plötzlich nicht mehr sehen will, muss es dafür Gründe geben. Im folgenden Fall eines siebenjährigen Mädchens, das bei seiner Mutter wohnte, war diese ihrerseits von „sexuell getönten Vorfällen“ beim Umgangskontakt ausgegangen, der Vater seinerseits von einer Manipulation durch die Mutter. Schließlich musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entscheiden.