Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Vermieterzustimmung zur Aufnahme eines Familienmitglieds gilt nicht für alleinige Nutzung

Im Mietrecht gibt es häufig Pläne, die eine Zustimmung des Vermieters benötigen, ohne dass dieser eigentlich viel dagegen einwenden darf. Der Wunsch, Untermieter aufzunehmen, gehört dazu. Dass aber selbst Verwandten, die zur angefragten und genehmigten Untermiete mit einziehen, damit nicht auch die alleinige Nutzung der Wohnung eingeräumt wird, zeigt dieser Fall des Amtsgerichts Frankfurt am Main (AG).

Milieuschutzgebiete: Behutsame Anhebung der Ausstattung auf durchschnittliche Standards möglich

Milieuschutzgebiete sind städtebauliche Gebiete, die die bestehende Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen und die soziale Zusammensetzung des Gebiets erhalten sollen. Sie werden durch städtebauliche Verordnungen, insbesondere im Rahmen des Baugesetzbuchs festgelegt. Bauliche Änderungen bedürfen in Milieuschutzgebieten folglich stets einer behördlichen Genehmigung. Ein Thema, mit dem sich das Verwaltungsgericht (VG) Berlin naturgemäß gut auskennt.

Einstweilige Verfügung: Vermieterin darf Wasser nicht einfach abstellen

Vollendete Tatsachen zu schaffen, ist im Streitfall nur selten anzuraten – auch dann nicht, wenn die Auseinandersetzung schon in Form einer Räumungsklage zu einer gerichtlichen Angelegenheit geworden ist. Mit einer eigenmächtig handelnden Vermieterin, die im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Mieterin den Hahn zudrehte, hatte es das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) zu tun.

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    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem Urteil die Tarifautonomie gestärkt. Denn dem, was die Kollegen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) noch als rechtens ansahen – und zwar eine rückwirkende Anpassung zugunsten von Arbeitnehmern -, konnte der Senat aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zustimmen. Was Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbaren, kann ein Gericht nicht ohne weiteres ändern.

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    Wird gegen eine getroffene Umgangsvereinbarung verstoßen, drohen Ordnungsgelder. Ein freizügiges Sexualleben Erwachsener gehört jedoch nicht per se zu den vollstreckbaren Risiken, die eine Erziehung und Betreuung von Kindern zwingend erschweren. Im Folgenden befürchtete eine Mutter, dass eben genau dies geschehen könnte, und nahm sich Freiheiten gegenüber dem Kindesvater heraus, gegen die das Amtsgericht Sonneberg einschreiten musste.