Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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“Corona-Pauschale”: BGH definiert Sachverständigenrisiko
Das sogenannte Werkstattrisiko schützt einen Unfallgeschädigten mit Erteilung des Reparaturauftrags – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits beglichen wurde oder nicht. Somit soll er nach einem unverschuldeten Unfall von unnötigem Aufwand verschont werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Werkstattrisiko nun auf Sachverständige erweitert, die für eine Schadensregulierung hinzugezogen werden.
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Trotz Kettenbefristung: Keine Zusammenrechnung von Befristungen nach längerer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Befristete Arbeitsverträge dürfen laut Rechtsprechung nur innerhalb bestimmter Grenzen verlängert werden, sonst können sie schnell in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis münden. Dafür müssen diese Grenzen jedoch auch überschritten werden. Das Arbeitsgericht Gera (ArbG) kam nach einer Missbrauchskontrolle beim Arbeitgeber aber auf ein – allein schon rechnerisch – anderes Ergebnis als die Klägerin.
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Sofortige Wirksamkeit: Über die richterliche Entscheidung zur Namenswahl eines Neugeborenen
Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes getrennt leben, kann schon die Wahl des Namens die Einschaltung des Amtsgerichts (AG) erforderlich machen. So war es auch in diesem Fall, zu dem nach der Entscheidung des Familienrichters das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hinzugezogen werden sollte – was jedoch nicht so recht gelang.