Bußgeld bei Vorfahrt missachtet mit Unfall – Sanktionen, Folgen und rechtliche Konsequenzen
Wer die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, zahlt 120 € Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich haftet der Verursacher zivilrechtlich für sämtliche Schäden am Fahrzeug und Personenschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Fremdschäden, während bei Vollkasko-Inanspruchnahme eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse droht.
Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?
Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Top-News
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Unangeschnallt = Mitschuld? Verursachungs- und Verschuldensbeitrag tritt bei schwerwiegendem Verstoß gegen StVO zurück
Auch wenn immer wieder mal gegen die geltende Gurtpflicht verstoßen wird, ist sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer über deren Sinn und Zweck einig. Wenn es dennoch zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, muss eine unangeschnallte Person stets damit rechnen, für erlittene Schäden mit zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Fall des Oberlandesgerichts Köln (OLG) war das anders – denn hier war klar, wem die überwiegende Hauptschuld anzulasten war.
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Testierfreiheit vor Eheschließungsfreiheit: Erblasser droht Sohn bei Heirat der Lebensgefährtin mit Enterbung
Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit der Wirksamkeit einer Klausel in einem privatschriftlichen Testament beschäftigen. Der Erblasser hatte zwei Söhne, die er jeweils hälftig zu seinen Erben einsetzte. Auf der letzten Seite des Testaments verfügte der Erblasser, dass er seinen namentlich benannten Sohn enterbt, sollte dieser seine derzeitige Lebensgefährtin heiraten. So etwas kann doch nicht zulässig sein – oder etwa doch?
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Nachweis der Amtsannahme: Formerfordernisse für Verfügungsberechtigung einer Testamentsvollstreckerin
Im Zuge der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft beantragte ein beurkundender Notar die Änderung des Grundbuchs. Zuvor war die Enkelin der Erblasserin im Rahmen eines notariellen Testaments zur Testamentsvollstreckerin ernannt worden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ging es daher um die Frage, welcher Nachweis durch die Testamentsvollstreckerin erbracht werden müsse, um deren Verfügungsbefugnis über eine Immobilie als Nachlassgegenstand nachzuweisen.