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Bußgeld bei Vorfahrt missachtet mit Unfall – Sanktionen, Folgen und rechtliche Konsequenzen

Wer die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, zahlt 120 € Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich haftet der Verursacher zivilrechtlich für sämtliche Schäden am Fahrzeug und Personenschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Fremdschäden, während bei Vollkasko-Inanspruchnahme eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse droht.

Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.

Top-News

  • Sorgerechtsverfahren: Sorgfältige Ermittlung und Beschlussbegründung auch bei elterlicher Zustimmung unabdingbar
    Familienrecht

    Sorgerechtsverfahren: Sorgfältige Ermittlung und Beschlussbegründung auch bei elterlicher Zustimmung unabdingbar

    Sind Eltern nicht in der Lage, adäquat für ihr Kind zu sorgen, kann das Kind von den Eltern getrennt werden. Ob die Voraussetzungen für die Trennung vorliegen, muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung nicht nur feststellen, sondern in seinem entsprechenden Beschluss auch sorgfältig begründen. Dies gilt selbst dann, wenn die Eltern der Trennung zustimmen – so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).

  • Kindliche Gewalterfahrung: Umgangsausschluss kann nach häuslicher Gewalt verlängert werden
    Familienrecht

    Kindliche Gewalterfahrung: Umgangsausschluss kann nach häuslicher Gewalt verlängert werden

    Um Menschen durch Gewalterfahrungen nachhaltig zu prägen, muss sich die Gewalt nicht direkt gegen sie wenden. Das zeigt sich oft genug an häuslicher Gewalt, der Kinder beizuwohnen gezwungen sind. Erlebt ein Kind, wie der eine Elternteil gegen den anderen Gewalt ausübt, ist das bei der Entscheidung zum Umgangsrecht stets zu berücksichtigen. Dass ein bereits getroffener Umgangsausschluss in der zweiten Instanz sogar noch verlängert werden kann, zeigt dieser Fall des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG).

  • Betreuungsrecht: Keine persönliche Anhörung ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers
    Familienrecht

    Betreuungsrecht: Keine persönliche Anhörung ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers

    Im Jahr 2023 wurde dem Betreuungsrecht der § 319 Abs. 2 Satz 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hinzugefügt. Dieser schreibt vor, dass ein hinzugezogener Verfahrenspfleger generell an der persönlichen Anhörung eines Betroffenen teilnehmen muss – es sei denn, seine Entbehrlichkeit ist gut begründet. Unter diesen Prämissen musste das Landgericht Lübeck (LG) einen vom Amtsgericht Oldenburg (AG) gefassten Beschluss prüfen; dabei ging es immerhin um das hohe Grundrecht auf Freiheit der betreffenden Person.