Teilrückerstattung möglich: Verlorenes oder beschädigtes Urlaubsgepäck kann Auswirkungen auf Reisepreis haben
Dass Reiseveranstalter für verlorenes Gepäck haften, ist nicht neu. Wie es aber mit den Folgen aussieht, wenn Koffer und Co. bereits auf dem Hinweg abgängig sind und bleiben, hat nun das Landgericht Frankenthal (LG) geklärt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob sich die Organisation des dringend benötigten Ersatzes so negativ auf das Reisererlebnis auswirkt, dass der Reisepreis teilweise zurückgezahlt werden müsse.
50 % Mitverschulden: Augen auf bei Mountainbiketrails mit unklarer Streckenführung
Wichtig ist es für Sportnaturen zu wissen, welche Risiken in der Natur ihres Lieblingssports liegen, um im Schadensfall nicht auf das falsche Pferd zu setzen. Welche Sicherheitsanforderungen für einen Mountainbikeflowtrail gelten und wann der Betreiber für einen Unfall verantwortlich ist, musste das Oberlandesgericht Hamm (OLG) klären. Abzuwägen hatte es dabei zwischen dem typischen Sportrisiko, das auf die "eigene Kappe" geht, und vermeidbaren Gefahren durch die Streckenführung.
Gebührenbescheide nichtig: Rechtslage macht NRW die Berechnung von Abschleppkosten unmöglich
Eins nach dem anderen, so lautet eine alte Weisheit, um vor fehlerbehafteter Hektik zu bewahren. Hätte sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) daran gehalten, stünde hier: nichts. So aber musste das Verwaltungsgericht Köln (VG) prüfen, ob die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen nach der aktuellen Rechtslage in NRW seit 2024 rechtswidrig ist. Knackpunkt war, dass eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen wurde, bevor der Landtag vier Monate später den gesetzlichen Weg dafür freigemacht hatte.
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Beschwerde oder Rechtsanspruch? Betriebsrat darf bei Abmahnung keine Einigungsstelle einschalten
Betriebsräte sollten wissen, in welchen Fällen sie helfen können und wann sie auf die Gerichte zurückgreifen müssen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) zeigt auf, dass eine Einigungsstelle nicht bei allen Differenzen das richtige Mittel der Wahl ist. Das Zünglein an der Waage ist die Antwort auf die Frage: Handelt es sich hierbei um eine Beschwerde oder einen Rechtsanspruch?
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Außergewöhnlicher Umstand: Keine Kündigung nach unverschuldetem Verlust des Aufenthaltstitels und Visumproblemen
Auf den ersten Blick hat der Arbeitnehmer in diesem Fall das Zuspätkommen auf neue Höhen getrieben. Doch dass die dreieinhalb Monate „Urlaubsverlängerung“ alles andere als freiwillig waren, lag angesichts der dem Arbeitsgericht Herne (ArbG) dargelegten Fakten mehr als nahe. Genau daher trafen sich der Arbeitgeber und sein gekündigter Arbeitnehmer dort auch wieder.
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Arglistige Täuschung: Verkäufer trifft auch ohne explizite Nachfrage die Hinweispflicht zu ungewöhnlichen Reparaturen
Entscheidungen frei treffen zu können, heißt, dabei weder getäuscht noch bedroht worden zu sein. Diese Entscheidungsfreiheit wird durch § 123 Bürgerliches Gesetzbuch geschützt. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass Erklärungen ihm gegenüber nichtig sind. Das gilt auch dann, wenn der Vertragsgegenstand augenscheinlich ohne Mangel ist. Denn dass Entscheidungs- und Mangelfreiheit zweierlei Dinge sind, zeigt das Landgericht Lübeck (LG) auf.