Aktuelles

Author: a.rehder85@gmail.com

  • Aufenthaltsort unbekannt: Zur Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei fehlenden Beweismitteln zu unbekannter Erbin
    Erbrecht

    Aufenthaltsort unbekannt: Zur Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei fehlenden Beweismitteln zu unbekannter Erbin

    Nach Stellung eines Erbscheinsantrags hat das Gericht unter Verwendung der angegebenen Beweismittel von Amts wegen erforderliche Ermittlungen zur Erbfolge aufzunehmen. Mit der Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, dass ein Antragsteller unverschuldet Beweismittel nicht angibt, hatte sich in einer aktuellen Entscheidung der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen.

  • Ablehnung eines Richters: Befangenheitsbesorgnis muss sofort angesprochen werden
    Familienrecht

    Ablehnung eines Richters: Befangenheitsbesorgnis muss sofort angesprochen werden

    Ein Befangenheitsantrag hat Erfolg, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn objektiv nachvollziehbar ist, dass der Ablehnende beim Richter eine Haltung wahrnimmt, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Ablehnenden scheiden als Ablehnungsgrund ebenso aus wie geäußerte Rechtsauffassungen des Richters. In einer Familiensache, die dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) vorgelegt wurde, hatte einer Partei die Verfahrensführung des Richters nicht gefallen.

  • Wenn Bello beißt: Halter kann auch dann haften, wenn ihm selbst kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist
    Sonstiges

    Wenn Bello beißt: Halter kann auch dann haften, wenn ihm selbst kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist

    In einigen Bundesländern ist es Pflicht, seinen Hund über eine sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung versichern zu lassen. Und wenn man sich den folgenden Fall und vor allem auch die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankenthal (LG) zu Gemüte führt, leuchtet ein, dass dies Tierhaltern im gesamten Bundesgebiet dringend zu empfehlen ist. Denn es zeigt sich, dass Halter auch dann haften müssen, wenn ihnen selbst kein konkreter Vorwurf gemacht werden kann.

  • Vorsorgliches Ausweichmanöver: Auch ohne Wildberührung besteht Leistungspflicht des Versicherers wegen Wildunfalls
    Verkehrsrecht

    Vorsorgliches Ausweichmanöver: Auch ohne Wildberührung besteht Leistungspflicht des Versicherers wegen Wildunfalls

    Um eine Kollision mit Wildtieren zu vermeiden, kam es zu einem Ausweichmanöver und infolge dessen zum Sturz. Da dieser aber nicht auf einer Wildberührung beruhte und somit folglich auch kein Wildunfall war, wollte sich im folgenden Fall der Teilkaskoversicherer schulterzuckend aus der Affäre ziehen. Doch das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) nahm sich der Sache an und klärte die notwendige Frage, ob das erfolgte Ausweichmanöver Schlimmeres habe verhindern können.

  • Vertrauen zerstört: Auch verbale Gewalt kann zu einer Kündigung führen
    Arbeitsrecht

    Vertrauen zerstört: Auch verbale Gewalt kann zu einer Kündigung führen

    Wer seine Aggressionen nicht im Griff hat, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. So droht auch eine Kündigung, wenn es am Arbeitsplatz zu Gewalttätigkeiten oder deren Androhung kommt. Wie es sich verhält, wenn es zu herablassenden und aggressiven Verbalattacken, dabei aber nicht zu Handgreiflichkeiten kommt, musste kürzlich das Verwaltungsgericht Mainz (VG) klären.

  • Vertragliche Nebenpflicht: Kein gesondertes Entgelt für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
    Sonstiges

    Vertragliche Nebenpflicht: Kein gesondertes Entgelt für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Wer seinen Kredit oder sein Darlehen vorzeitig abbezahlen möchte, muss mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, da das vergebende Kreditinstitut bei Vergabe schließlich fest mit Zinsen innerhalb des eigentlich anberaumten Zeitrahmens gerechnet hatte. Ob Banken aber allein schon für das Errechnen dieser Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens Gebühren verlangen dürfen, musste im Folgenden das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) beurteilen.

  • Erbunwürdigkeit: Anordnung einer Nachlasspflegschaft, auch wenn alle potentiellen Miterben bekannt sind
    Erbrecht

    Erbunwürdigkeit: Anordnung einer Nachlasspflegschaft, auch wenn alle potentiellen Miterben bekannt sind

    Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft dient der Sicherung des Nachlasses, was insbesondere in den Fällen wichtig ist, in denen die Erben (noch) unbekannt sind. Der Nachlasspfleger übernimmt dann die gesetzliche Vertretung des noch unbekannten Erben und hat die Aufgabe, den Nachlass bis zur Ermittlung zu sichern und zu verwalten. Ob und wann eine solche Nachlasspflegschaft auch vonnöten sein kann, wenn alle potentiellen Miterben bekannt sind, musste im Folgenden das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) beantworten.