Aktuelles

Autor: a.rehder85@gmail.com

  • Änderungskündigung während Kurzarbeit: Rechtliche Komplexitäten und praktische Herausforderungen
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung während Kurzarbeit: Rechtliche Komplexitäten und praktische Herausforderungen

    Änderungskündigungen während Kurzarbeit erfordern besondere rechtliche Rechtfertigung, da zusätzliche betriebliche Erfordernisse über die bereits zur Kurzarbeit führenden Umstände hinaus nachgewiesen werden müssen. Die Kombination aus temporärer Krisenbewältigung durch Kurzarbeit und dauerhaften strukturellen Änderungen ist rechtlich widersprüchlich und unterliegt erhöhten Darlegungsanforderungen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Sozialauswahl unter bereits belasteten Kurzarbeitern und die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Professionelle rechtliche Begleitung ist aufgrund der komplexen Rechtslage besonders wichtig.

  • Änderungskündigung in der Probezeit: Rechte, Risiken und strategisches Vorgehen
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung in der Probezeit: Rechte, Risiken und strategisches Vorgehen

    Änderungskündigungen in der Probezeit unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften wie Diskriminierungsverbote und Mutterschutz weiter. Arbeitnehmer können das Änderungsangebot annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen, wobei die Erfolgsaussichten gerichtlicher Überprüfungen begrenzt sind. Strategische Überlegungen zu Arbeitsmarktlage und persönlichen Umständen sind entscheidend für die optimale Reaktion.

  • Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien

    Die Ablehnung einer Änderungskündigung aktiviert die Beendigungskündigung, eröffnet aber Abfindungsmöglichkeiten durch Kündigungsschutzverfahren oder Verhandlungen. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten der Klage, da diese die Verhandlungsposition bestimmen. Die Abfindungshöhe orientiert sich oft an der Faustformel von einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Steuerliche Begünstigungen durch die Fünftelregelung reduzieren die Belastung erheblich.

  • Änderungskündigung für Führungskräfte: Rechte, Risiken und Handlungsoptionen
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung für Führungskräfte: Rechte, Risiken und Handlungsoptionen

    Änderungskündigungen bei Führungskräften erfordern die Beachtung besonderer rechtlicher Grundlagen. Während das KSchG grundsätzlich gilt, sind leitende Angestellte nach § 14 KSchG teilweise ausgenommen. Wichtige Aspekte umfassen die Annahme unter Vorbehalt, Zumutbarkeitsprüfung von Status- und Gehaltsänderungen sowie Verhandlungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige fachanwaltliche Beratung ist für die optimale Interessenwahrung unerlässlich.

  • Zur Folgenbeseitigung verpflichtet: Bank muss Kunden über unwirksame AGB-Klausel informieren
    Sonstiges

    Zur Folgenbeseitigung verpflichtet: Bank muss Kunden über unwirksame AGB-Klausel informieren

    Hier steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ausnahmsweise mal am Beginn des Falls. Denn der BGH traf bereits eine Entscheidung zur Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank. Ein Verbraucherverein war damit jedoch noch nicht zufrieden, sondern verlangte, dass diese Änderung der AGB auch den betreffenden Bankkunden direkt mitgeteilt werde – und damit kamen hier zuerst das Landgericht (LG) und schließlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ins Spiel.

  • Versicherer in Beweispflicht: Rücktritt von Berufsunfähigkeitsversicherung im Teleunderwriting gescheitert
    Sonstiges

    Versicherer in Beweispflicht: Rücktritt von Berufsunfähigkeitsversicherung im Teleunderwriting gescheitert

    Wer nicht fragt, bekommt auch keine Antworten. So einfach könnte der Kern des folgenden Falls vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zusammengefasst werden. Doch bevor dieses zu seinem Urteil kam, musste es sich mit der Frage beschäftigen, unter welchen Bedingungen ein Versicherer nach einem telefonischen Antrag vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten kann, und unter welchen er zur Zahlung verpflichtet ist.

  • Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche: Entschädigungsfreier Rücktritt von Italienreise bei Wahrscheinlichkeit großer Beeinträchtigungen
    Sonstiges

    Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche: Entschädigungsfreier Rücktritt von Italienreise bei Wahrscheinlichkeit großer Beeinträchtigungen

    Sicher erscheint es recht früh, gut einen Monat vor Antritt wegen eines bereits eingetretenen Unwetters von der geplanten Reise zurückzutreten – aber nur auf den ersten Blick. Das Landgericht Frankfurt am Main (LG) hat sich nämlich eingehender damit beschäftigt, wie sich Auswirkungen schwerer Unwetter auf die erwartete Erholung und das Recht auf Vertragsrücktritt niederschlagen.

  • Zulässige Wuchshöhe: Bäume und Sträucher werden von dem Punkt aus gemessen, an dem sie aus der Erde treten
    Mietrecht

    Zulässige Wuchshöhe: Bäume und Sträucher werden von dem Punkt aus gemessen, an dem sie aus der Erde treten

    Wie die zulässige Höhe von Bäumen und Sträuchern an der Grenze zu einem Nachbargrundstück gemessen wird, musste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Im Mittelpunkt stand ein Grundstücksstreit zwischen Nachbarn in Baden-Württemberg, bei dem die Gerichte zuerst unterschiedlicher Meinung waren. Die zentrale Frage war hierbei, welchen Einfluss die Grundstücksaufschüttung um 1 m auf die zulässige Pflanzenhöhe hat.

  • Widerspruch oder Änderungswille? Ist ein Widerruf nicht eindeutig erkennbar, bleibt vorher getroffene Erbeinsetzung bestehen
    Erbrecht

    Widerspruch oder Änderungswille? Ist ein Widerruf nicht eindeutig erkennbar, bleibt vorher getroffene Erbeinsetzung bestehen

    Mit der Errichtung eines neuen Testaments kann ein früheres Testament aufgehoben werden – muss es aber nicht. Gerichten wie im Folgenden dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) obliegt es bei Vorhandensein mehrerer Testamente, die einzelnen Versionen miteinander abzugleichen und zu prüfen, ob sie einander widersprechen und somit ersetzen, oder ob es mit einem aktualisierten Testament lediglich zu Teiländerungen durch Vermächtnisanordnungen gekommen ist.