Wurzelschaden stoppt Rennradler: Kein Schadensersatz, wenn Hindernis für Normalfahrer deutlich erkennbar ist
Wer kennt die liebevolle, mütterliche Abschiedsfloskel nicht, bloß schön vorsichtig zu fahren und gut auf sich aufzupassen? Hätte der Radler im folgenden Fall diesen Ratschlag doch nur berücksichtigt! Dann wäre er nicht gestürzt und zudem nicht auch noch vor dem Landgericht Frankenthal (LG) mit seiner Schadensersatzklage gescheitert.