
Keine Unterhaltsvorschussleistungen: Ab 40 % Mitbetreuung durch anderen Elternteil gilt man nicht mehr als alleinerziehend
Wenn ein getrenntlebender Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt, springt die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) beim Jugendamt ein. Allerdings gibt es diesen Vorschuss nur für Alleinerziehende – ein Zusammenleben der Eltern oder auch eine erneute Heirat schließen den Anspruch aus. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) musste kürzlich in einem Fall entscheiden, ob eine Mutter überhaupt als “alleinerziehend” einzuordnen ist.