Kindesunterhalt im Wechselmodell: Formelle Probleme bei der Geltendmachung
Moderne Eltern teilen sich die Kinderbetreuung vor und nach einer Trennung oft gleichmäßig im paritätischen Wechselmodell. Für die Frage, wovon das Kind finanziert wird und welcher Elternteil dem anderen etwas zahlen muss, hinkt das Unterhaltsrecht der Praxis noch hinterher. Im folgenden Fall geht das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) einen neuen Weg, der jedoch auch einige hinderliche Steine vermuten lässt.