
Widerruf des Schenkungsangebots im Testament: Erben müssen unterschiedlich hohe Todesfallleistungen untereinander gleich aufteilen
Wird einem in einer Lebensversicherung eine Bezugsberechtigung im Todesfall eingeräumt, sollte man sich nicht sicher sein, den dort genannten Betrag auch zu erhalten. Denn ein zu einem späteren Zeitpunkt erstelltes Testament kann dieses sogenannte Schenkungsangebot schnell zunichte machen, wie es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) der Fall war.