
Das französische Bett: Ein Doppelbett muss im Hotel mehr als 1,40 m Breite aufweisen
Wer kuscheln möchte, sollte sich einander einvernehmlich nähern dürfen. Dazu jedoch gezwungen zu sein, weil die zur Verfügung gestellte Schlafstatt zu schmal ausgefallen ist, ist ein durchaus nachvollziehbares Ärgernis. So geschehen im Fall, der es von einem Hotelzimmer bis vor das Amtsgericht Hannover (AG) schaffte. Denn dieses hatte zu entscheiden, wie schmal ein als Doppelbett deklariertes Hotelbett sein darf.