
Streit im Mietshaus: Abstandsgebot von 20 Metern nicht umsetzbar und auf zwei Meter reduziert
Fenster auf, Fenster zu! Um unter Mietparteien Streit zu verursachen, braucht es oftmals nicht viel. So war es im folgenden Fall das Treppenhauslüften, das zwei Mietparteien vor das Amtsgericht Solingen (AG) brachte. Dabei wurde aber nicht etwa geklärt, wie viel Frischluft zu viel des Guten sei, sondern vielmehr, wie nah sich beide Streithähne künftig kommen dürfen – eine in einem Mietshaus nicht einfache Angelegenheit.