
Kein Widerrufsrecht: Wer nach Beratung die Prozessvollmacht unterzeichnet, muss anwaltlichen Aufwand begleichen
Gerichtliche Streitigkeiten sind für die meisten Menschen belastend genug, da muss nicht noch Ärger mit dem eigenen Rechtsanwalt hinzukommen. Wenn man diesem aber nach einem Beratungsgespräch eine Prozessvollmacht unterschreibt, muss man damit rechnen, dass ein späterer Sinneswandel eine teure Angelegenheit werden kann – so geschehen im folgenden Fall des Amtsgerichts Brühl (AG).