
Kranke Katze gekauft: Wer Verkäufern keine Frist zur Mängelbeseitigung setzt, geht im Schadensfall leer aus
Wer einen Gegenstand kauft, der sich als mangelhaft herausstellt, muss dem Verkäufer eine Frist einräumen, den Mangel zu beseitigen. Auch für den Kauf von Tieren gibt es derartige gesetzliche Regelungen, die im Folgenden einer Katzenfreundin vom Landgericht Lübeck (LG) dargelegt wurden.