
Eigenbedarfskündigung: Wer sich auf die Härtefallregelung stützen möchte, muss den Härtefall belegen können
Die Eigenbedarfskündigung schwebt wie ein Damoklesschwert über Wohnraummietern. Zwar wird auch immer wieder eine derartige Kündigung gerichtlich abgewehrt. Doch wie der Fall vor dem Amtsgericht Brandenburg (AG) beweist, hat der Eigentümer erstens die Entscheidungsbefugnis über seinen Wohnbedarf und der Mieter zweitens eine nicht unbeachtliche Nachweispflicht, was die Geltendmachung der Härtefallregelung nach § 574 Bürgerliches Gesetzbuch angeht.