
Anfechtung erfolglos: Erbschaftsausschlagung hat bei unbeachtlichem Motivirrtum Bestand
Die Erbschaft geht auf den Erben kraft Gesetzes über. Will ein Erbe dies verhindern, besteht die Möglichkeit, sie auszuschlagen. Ist die Ausschlagung erfolgt, kann sie nur in sehr engen Grenzen angefochten werden, beispielsweise wenn der Ausschlagende sich bezüglich einer Überschuldung geirrt hat. Eine solche Konstellation war auch Gegenstand einer Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG).