
Trotz Schließfachverwahrung: Testament ist durch mittiges Durchreißen wirksam widerrufen worden
Ein Testament kann dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet. Ob sich hieran etwas ändert, wenn der Erblasser ein Testament zwar zerreißt, dieses zerrissene Testament jedoch weiterhin in seinem Schließfach verwahrt, beschäftigte im Folgenden sowohl die (möglichen) Erben als auch schließlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).