Unklarer „Kündigungsbutton“: Eine Kündigung zu beabsichtigen bedeutet nicht, auch wirklich zu kündigen
Verbraucher müssen eine Kündigung eines im Internet geschlossenen Vertrags abgeben können – und zwar stets auf einfache Art und Weise. Wie das genau auszusehen hat, hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) im folgenden Fall geklärt.