
Grundsatz der Entgeltgleichheit: Differenzierungskriterien müssen arbeitgeberseitig hinreichend und konkret dargestellt werden
Der Gendergap bleibt auch 2024 hartnäckig: Frauen verdienen weniger als Männer. Argumentativ beharren Arbeitgeber oft auf dem Standpunkt, dass es schließlich Verhandlungssache sei, welches Gehalt man für seine Arbeit verlange. Rechtlich interessant wird es aber, sobald es um vergleichbare Positionen geht, auf denen Mann und Frau arbeiten. Dann darf es nämlich gerade keinen Unterschied in der Bezahlung geben. Einen solchen Fall nahm sich kürzlich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) vor.