
10.000 EUR Hinterbliebenengeld: Insolvenzschuldner hat als Hinterbliebener eines Mordopfers Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Wer einer getöteten Person nahestand, kann unter Umständen ein Hinterbliebenengeld verlangen. Das gilt selbst dann, wenn dem Hinterbliebenen von dem erstrittenen Geld womöglich nichts verbleibt. In diesem Fall befasste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit dem Anrecht auf Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage des Sohns gegen den Mörder seiner Mutter. Antragsteller war hier der Insolvenzverwalter des Hinterbliebenen.