Rechtmäßige Kfz-Sicherstellung: Keine Herausgabe des Schmugglerfahrzeugs bei begründetem Verdacht auf Drogengeschäfte
Der Kampf gegen illegale Drogen erinnert oft an das Rennen zwischen Hase und Igel. Im Folgenden war endlich mal wieder der „Hase“ erfolgreich, und zwar in Einheit von Zollfahndung und Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG). Der Zoll entdeckte das eindeutig als Schmugglerfahrzeug erkennbare Auto und stellte es sicher. Und das Gericht musste nun entscheiden, ob die Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs berechtigt ist.