
Mietrückstand: Schonfristzahlung beseitigt zwar die fristlose, nicht aber die fristgemäße Kündigung
Für Mieter heißt es “Aufgepasst!”: Denn wer eine fristlose Kündigung seines Mietraums wegen eines Zahlungsverzugs erhält, kann die Kündigung mit einer schnellen Nachzahlung zwar abwenden. Das gilt aber nach dem Bundesgerichtshof (BGH) tatsächlich nur für die fristlose Kündigung – und nicht für die fristgemäße ordentliche Kündigung.