
“AGG-Hopper”: Diskriminierungsklage als Geschäftsmodell vor BAG gescheitert
Manche Kandidaten bewerben sich nicht aus Interesse an der ausgeschriebenen Stelle, sondern weil sie eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einklagen wollen. Doch damit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der folgenden Entscheidung nun Schluss gemacht.