
Kündigung vor Vertragsunterzeichnung: Maklerin büßt durch treuwidriges Verhalten Provision ein
Wer Verträge kündigen will, sollte wissen, was er tut. Denn wie das folgende Beispiel anhand eines Maklervertrags zeigt, schneidet man sich ansonsten schnell ins eigene Fleisch – vor allem, wenn man sich augenscheinlich im Recht sieht. Diesen interessanten Fall über die erfolglos eingeklagte Provision hatte das Landgericht Koblenz (LG) zu entscheiden.