
Ligaklausel im Arbeitsvertrag: Abstieg erfüllt laut Arbeitsgericht nicht die erforderliche Voraussetzung für eine Sachbefristung
Arbeitsverträge dürfen befristet werden – allerdings unter vorgegebenen Regeln. Wie solche Regeln beim doch recht ungewöhnlichen Beruf des Profisportlers greifen, dessen Vertrag die Auflösung bei einem Ligaabstieg vorsah, musste das Arbeitsgericht Solingen (ArbG) klären.