Schwerkranke Erblasser: Unterschriebenes Testament ohne voriges Lesen unwirksam
Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament handschriftlich erstellen. Hierfür reicht es aus, dass ein Ehegatte das Testament niederschreibt, das beide Eheleute schließlich unterschreiben. Dass der Ehegatte, der das Testament nicht niedergeschrieben hat, aber unbedingt auch Kenntnis vom Inhalt des Testaments haben muss, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).