
Ersatz einer Felge: Halter muss uneinheitlichen Felgensatz an acht Jahre altem Audi A4 akzeptieren
Die Felgenbeschaffenheit ist für so manchen Autoliebhaber sehr wichtig. Für Versicherungen zählt hingegen lediglich die Funktionsfähigkeit der Felgen – besonders, wenn sie diese zu ersetzen haben. Beide Sichtweisen so miteinander abzuwägen, dass es dem geltenden Recht entspricht, war die Aufgabe des Amtsgerichts Brandenburg (AG).