
Neues zur PKH: Wer PKH für Landgerichtsprozesse beantragt, darf auch erst nach Bewilligung auf Anwaltssuche gehen
Wem finanzielle Mittel zur Durchführung von Gerichtsverfahren fehlen, der kann Prozesskostenhilfe (PKH; im Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz auch Verfahrenskostenhilfe, VKH) beantragen. Um diese bewilligt zu bekommen und Mutwilligkeit auszuschließen, ist eine hinreichende Aussicht auf Erfolg eine Grundvoraussetzung. Bei dieser Vorbewertung sollten Gerichte aber stets mit Augenmaß vorgehen, wie das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG) beweist.