
Vorgegaukelter Prozessgewinn: Falschinformationen führen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Anwaltssozietät
Dass Geschäftsleute Geld investieren, das noch nicht auf dem Konto verbucht ist, mag einleuchten – vor allem, wenn die eigenen Rechtsanwälte vorgeben, dass eine beträchtliche Summe quasi auf dem Weg sei. So beunruhigend es sein mag, dass eine als so integer angesehene Berufsgruppe sich offensichtlich vollkommen falsch verhalten kann, so beruhigend eindeutig fiel dann aber das Urteil des Landgerichts Oldenburg (LG) gegen die Sozietät zweier Anwälte aus.