Zungenbändchen verletzt: Bäckerei haftet nicht für kleine und unbemerkte Beschädigung an Trinkglas
Wer kennt sie nicht, die skurrilen Rechtsfälle mit Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe, die auf der anderen Seite des großen Teichs Geschichte schrieben? Doch wie sieht es hierzulande eigentlich aus, wenn man sich beim Trinken an einem Glas verletzt – beispielsweise in einer Bäckerei? Müssen Mitarbeiter der Gastronomie Trinkgläser vor der Ausgabe prüfen, und wenn ja, wie sorgsam? Das Landgericht Frankenthal (LG) war gefragt und gab die Antworten.