Vermächtnis oder Erbeinsetzung? Wiederkehrende Vorgehensweise belegt Intention der Erblasserin
Die Zuwendung des gesamten Vermögens oder von Teilen des Gesamtvermögens spricht im Zweifel für eine Erbeinsetzung, wohingegen die Zuwendung einzelner Gegenstände ein Vermächtnis darstellt. Was in der Theorie soweit klar und einfach klingt, musste das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) in der Praxis des folgenden Falls ganz klar differenzieren: Handelte es sich bei der vorliegenden Verfügung der Erblasserin um eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis?