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Kategorie: Erbrecht

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Rücktrittsklausel im Erbvertrag nimmt Vertragserben den Schutz
    Erbrecht

    Schenkungen zu Lebzeiten: Rücktrittsklausel im Erbvertrag nimmt Vertragserben den Schutz

    Vermächtnisse zu Lebzeiten führen nach dem tatsächlichen Eintritt des Erbfalls immer wieder zu Streitigkeiten, die bis vor die Gerichte führen. In diesem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) stritten zwei Geschwister über die Bindungswirkung des Erbvertrags ihrer Eltern und darüber, ob der Bruder von seiner Schwester wertvolle Geld- und Grundstücksschenkungen zurückfordern kann, die der Vater ihr zu Lebzeiten gemacht hatte.

  • Objektive Umstände nötig: Keine Vermögenssicherung des Pflichtteilsberechtigten durch einen Arrest
    Erbrecht

    Objektive Umstände nötig: Keine Vermögenssicherung des Pflichtteilsberechtigten durch einen Arrest

    Mithilfe eines sogenannten Arrests kann ein Gläubiger zur Sicherung einer Geldforderung das Vermögen des Schuldners – beispielsweise Immobilienvermögen – vorübergehend „einfrieren“ lassen, um einer drohenden Verschiebung dieser Vermögenswerte entgegenzuwirken. Ein solcher Arrestanspruch war Gegenstand eines Rechtsstreits eines Pflichtteilsberechtigten gegenüber einer Erbin vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (OLG).

  • Nachlasspflege und Inflation: Stundensatz kann wegen erheblich gestiegener Kosten angepasst werden
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    Nachlasspflege und Inflation: Stundensatz kann wegen erheblich gestiegener Kosten angepasst werden

    Die Kosten eines Nachlasspflegers sind aus dem Nachlass zu bestreiten, weshalb die Frage, in welcher Höhe die Kosten entstanden sind, für die Erben von großem Interesse ist. Die Frage, die vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hierzu verhandelt wurde, war, wie hoch die Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers sein darf. Eins zumindest war klar: Auch vor dieser Berufsgruppe macht die Inflation nicht Halt.

  • Formvorschrift erfüllt: Handschriftliches Testament mit nummerierten Anlagen ist wirksam
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    Formvorschrift erfüllt: Handschriftliches Testament mit nummerierten Anlagen ist wirksam

    Ein handschriftliches Testament muss eigenhändig geschrieben und insbesondere unterschrieben sein. Ob sich die Unterschrift zwingend auf jeder Seite eines mehrseitigen Schriftstücks befinden muss – das zudem nicht zu einem Zeitpunkt, sondern über mehrere Jahre entstanden ist -, war die Frage des folgenden Erbrechtsfalls. Das Landgericht Frankenthal (LG) sah sich die Sachlage an und fand schließlich eine schlüssige Antwort.

  • Europäisches Nachlasszeugnis: Gericht darf offensichtliche Einwände selbst prüfen
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    Europäisches Nachlasszeugnis: Gericht darf offensichtliche Einwände selbst prüfen

    Ein Europäisches Nachlasszeugnis dient dazu, dass Erben ihre Erbenstellung im europäischen Ausland nachweisen können. Das Nachlassgericht hatte hier den Antrag der Tochter einer Verstorbenen auf ein solches Dokument abgelehnt, weil ein Sohn der Erblasserin dem widersprochen hatte. In dem darauffolgenden Verfahren ging es nun darum, ob ein solches Zeugnis trotz des Einwands eines Miterben ausgestellt werden kann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) war gefragt.

  • Vermächtnis statt Erbe: Lebensgefährtin muss Bestattungskosten nicht zahlen
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    Vermächtnis statt Erbe: Lebensgefährtin muss Bestattungskosten nicht zahlen

    Ob die Zuwendung eines wesentlichen Vermögensgegenstands bereits eine Erbeinsetzung ist oder nur eine Vermächtnisanordnung, ist oft eine der offenen Fragen nach einem Todesfall. Und so war sie auch Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG). Denn schließlich trennen beide Formen entscheidende Feinheiten, die große Auswirkungen haben.

  • Ungewöhnlich, aber korrekt: Quittungsähnlicher Brief kann durchaus als Testament gelten
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    Ungewöhnlich, aber korrekt: Quittungsähnlicher Brief kann durchaus als Testament gelten

    Aus einem Testament muss hervorgehen, dass es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers handelt. Das klingt zunächst einmal nach einer großen Freiheit in der weiteren Gestaltung. So hatte es auch das Oberlandesgericht München (OLG) kürzlich einmal mehr mit einem eher ungewöhnlichen Testament zu tun – einem handschriftlich unterschriebenem Brief, der wie eine Quittung formuliert war. Ob dieses Schreiben den Anforderungen an ein Testament genügte, lesen Sie hier.

  • Streit der Erbengemeinschaft: Keine Einrichtung einer Nachlasspflegschaft, wenn lediglich die Erbquoten strittig sind
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    Streit der Erbengemeinschaft: Keine Einrichtung einer Nachlasspflegschaft, wenn lediglich die Erbquoten strittig sind

    Eine Nachlasspflegschaft kann angeordnet werden, um den Nachlass einer verstorbenen Person zu sichern und zu verwalten, wenn kein handlungsfähiger Erbe vorhanden oder bekannt ist. Das Oberlandesgericht München (OLG) musste kürzlich entscheiden, ob eine Nachlasspflegschaft angeordnet werden muss, wenn zwar Uneinigkeit über die Erbquoten besteht, die Erben selbst aber feststehen.

  • Ohne Unterschrift unwirksam: Keine Erbeinsetzung des Begünstigten durch Nottestament
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    Ohne Unterschrift unwirksam: Keine Erbeinsetzung des Begünstigten durch Nottestament

    In extremen Ausnahmesituationen, beispielsweise bei akuter Lebensgefahr, kann ein Testament auch mündlich vor drei Zeugen errichtet werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) musste im Folgenden entschieden, ob ein solches Dreizeugentestament ohne die Unterschrift des Erblassers unwirksam ist oder eine mündliche Erklärung vor Zeugen ausreicht, wenn der Erblasser noch schreiben konnte, seine Unterschrift aber nicht geleistet hat.

  • Bedingte Verfügung: Wenn das Testament nur für den gemeinsamen Todesfall gilt
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    Bedingte Verfügung: Wenn das Testament nur für den gemeinsamen Todesfall gilt

    Die Auslegung von Testamenten spielt in der Rechtspraxis eine bedeutende Rolle. Was hat der Erblasser mit der Formulierung gewollt? Das Oberlandesgericht München (OLG) musste genau das herausfinden, nachdem eine Frau, die in einem Testament nur „für den Fall, dass mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passiert“, als Alleinerbin eingesetzt wurde, nun das Erbe einforderte.