
Vertretungsverhältnisse beachten: Genehmigungsfreiheit einer Erbanteilsübertragung an einen Minderjährigen
Um Minderjährige zu schützen, dürfen bestimmte Verfügungen zu ihren Gunsten nicht getroffen werden, sobald hiermit auch die Übernahme von Belastungen verbunden ist. Da sie in der Regel von ihren Eltern gesetzlich vertreten werden, bedarf es bei Übertragungen an die Kinder häufig einer Genehmigung durch das Familiengericht. Ein Fall, in dem die Eltern von ihrem Vertretungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen waren, war kürzlich Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG).