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Kategorie: Arbeitsrecht

  • Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung ablehnen: Wege zur Abfindung und rechtliche Strategien

    Die Ablehnung einer Änderungskündigung aktiviert die Beendigungskündigung, eröffnet aber Abfindungsmöglichkeiten durch Kündigungsschutzverfahren oder Verhandlungen. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten der Klage, da diese die Verhandlungsposition bestimmen. Die Abfindungshöhe orientiert sich oft an der Faustformel von einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Steuerliche Begünstigungen durch die Fünftelregelung reduzieren die Belastung erheblich.

  • Änderungskündigung für Führungskräfte: Rechte, Risiken und Handlungsoptionen
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung für Führungskräfte: Rechte, Risiken und Handlungsoptionen

    Änderungskündigungen bei Führungskräften erfordern die Beachtung besonderer rechtlicher Grundlagen. Während das KSchG grundsätzlich gilt, sind leitende Angestellte nach § 14 KSchG teilweise ausgenommen. Wichtige Aspekte umfassen die Annahme unter Vorbehalt, Zumutbarkeitsprüfung von Status- und Gehaltsänderungen sowie Verhandlungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige fachanwaltliche Beratung ist für die optimale Interessenwahrung unerlässlich.

  • Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung: Hohe Abfindung nach sexistischem, übergriffigen und entwürdigenden Verhalten des Geschäftsführers
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    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung: Hohe Abfindung nach sexistischem, übergriffigen und entwürdigenden Verhalten des Geschäftsführers

    Dass der Missbrauch der eigenen Machtstellung Vorgesetzte richtig teuer zu stehen kommen kann, zeigt dieser Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln (LAG) landete. Auslöser dafür waren zuerst die wiederholten sexistischen Beleidigungen eines Geschäftsführers einer Mitarbeiterin gegenüber und die Tatsache, dass eine Weiterbeschäftigung aufgrund dessen völlig indiskutabel erschien.

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kein Präventionsverfahren bei fachlich begründeter Kündigung innerhalb der Probezeit
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    Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kein Präventionsverfahren bei fachlich begründeter Kündigung innerhalb der Probezeit

    Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen gut begründete Sonderrechte, wie etwa einen gesonderten Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und auch eine Schwerbehindertenvertretung, sobald regelmäßig wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich mit der Frage befassen, ob schwerbehinderte Menschen vor einer Kündigung auch in ihrer Probezeit durch ein besonderes Verfahren geschützt sind.

  • Pflegebedürftige Angehörige: Keine Arbeitszeitverkürzung, wenn betriebliche Gründe nachvollziehbar dagegen sprechen
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    Pflegebedürftige Angehörige: Keine Arbeitszeitverkürzung, wenn betriebliche Gründe nachvollziehbar dagegen sprechen

    Wer sich der Herausforderung stellen will, Angehörige zu pflegen, hofft oft auf Möglichkeiten, seine Arbeitszeiten zu reduzieren. Doch nicht jedem Unternehmen und nicht bei jedem Aufgabenfeld ist eine solche Arbeitszeitverkürzung möglich. Wann ein Arbeitgeber die Reduzierung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers wegen Pflege eines seiner Angehörigen daher ablehnen darf, musste das Arbeitsgericht Suhl (ArbG) entscheiden.

  • Keine organisatorische Eigenständigkeit: Wahlvorstand scheitert mit Vorbereitung einer Betriebsratswahl
    Arbeitsrecht

    Keine organisatorische Eigenständigkeit: Wahlvorstand scheitert mit Vorbereitung einer Betriebsratswahl

    Betriebsräte sind ein scharfes Arbeitnehmerschwert, dem sich Arbeitgeber stellen müssen, um Rechte der Belegschaft zu wahren. Für deren Gründung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Das Arbeitsgericht Köln (ArbG) befasste sich kürzlich damit, ob ein Wahlvorstand im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen Anspruch auf Informationen und Unterstützung für eine Betriebsratswahl hat.

  • Bei schwerwiegenden Verdachtsfällen: Ergebnisse von nicht anonymisierter Mitarbeiterbefragung können Kündigung nach sich ziehen
    Arbeitsrecht

    Bei schwerwiegenden Verdachtsfällen: Ergebnisse von nicht anonymisierter Mitarbeiterbefragung können Kündigung nach sich ziehen

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) befasste sich mit der Frage, ob sich eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen auf Ergebnisse einer nicht anonymisierten Mitarbeiterbefragung stützen darf. Was sich auf den ersten Blick etwas bedrohlich liest, löst sich auf, wenn man den Sachverhalt genauer ins Auge fasst, bei dem auch das Machtgefüge in Betrieben eine Rolle spielt.

  • Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Frist
    Arbeitsrecht

    Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Frist

    Nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für Kündigungsschutzklagen gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei nachträglicher Zulassung der Klage durch das Gericht. Entscheidend sind unverschuldete Fristversäumung, schwerwiegende Gründe und schnelles Handeln nach Wegfall des Hindernisses. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Beratung können solche Probleme von vornherein vermeiden.

  • Was tun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?
    Arbeitsrecht

    Was tun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

    Eine Kündigung in der Probezeit ist für Betroffene oft ein Schock, doch nicht alle Probezeitkündigungen sind rechtmäßig. Wichtige Sofortmaßnahmen sind die Arbeitslosmeldung, Prüfung der Kündigungsrechtmäßigkeit und Wahrung von Klagefristen. Auch ohne allgemeinen Kündigungsschutz gelten Diskriminierungsverbote und besondere Schutzvorschriften. Eine schnelle rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

  • Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
    Arbeitsrecht

    Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?

    Eine krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift. Entscheidend sind die Prognose für zukünftige Fehlzeiten, die betrieblichen Auswirkungen und eine Interessenabwägung. Arbeitgeber müssen dennoch das Maßregelungsverbot beachten und dürfen nicht diskriminieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist für beide Seiten unerlässlich.