Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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Nettopreis gilt: Hypothetischer Verkauf bildet Grundlage zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts
Ein Kraftfahrzeug hat nach einer unfallbedingten Reparatur als sogenanntes Unfallfahrzeug einen geringeren Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat als ein unfallfreies Fahrzeug. Diesen Wert nennt man den merkantilen Minderwert. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste entscheiden, ob aus diesem Minderwert die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.
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Mutterschutz geht vor: Wird Urlaub in der Elternzeit nicht aktiv gekürzt, besteht er weiter
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt, dass eine Frau, die ihren Urlaub vor Antritt des Mutterschutzes nicht oder nur unvollständig nehmen konnte, diesen noch nach dem Mutterschutz im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann. Eine ähnliche Regelung findet sich beim Erziehungsurlaub im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Die Konsequenz bekam ein Arbeitgeber, der sich auf das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) berief, vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vor Augen geführt.
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Korrekter Absender erkennbar: Wann eine Kündigung mit falschem Firmenstempel dennoch wirksam ist
Das Einhalten von Formalien bei einer gerichtlichen Bewertung ist nicht nur von Vorteil, sondern kann bei Unterlassung auch böse Folgen haben. Im Fall vor dem Arbeitsgericht Suhl (ArbG) hatte der Arbeitgeber Glück, dass seine Kündigung eines Arbeitnehmers aus formellen Gründen nicht unwirksam war.