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Bußgeld bei Vorfahrt missachtet mit Unfall – Sanktionen, Folgen und rechtliche Konsequenzen

Wer die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, zahlt 120 € Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Zusätzlich haftet der Verursacher zivilrechtlich für sämtliche Schäden am Fahrzeug und Personenschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Fremdschäden, während bei Vollkasko-Inanspruchnahme eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse droht.

Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.

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  • Ersatz unfallbedingter Kosten: Mietwagen auch nach Unfall mit Fahrzeug ohne HU-Plakette
    Verkehrsrecht

    Ersatz unfallbedingter Kosten: Mietwagen auch nach Unfall mit Fahrzeug ohne HU-Plakette

    In der Regel müssen sich privat gefahrene Pkws und Motorräder alle 24 Monate einer Hauptuntersuchung (HU) unterziehen. Wer eine solche schwänzt und dann einen Unfall verursacht, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der HU beanstandet worden wäre, kann in Regress genommen werden. Ob aber auch ein unverschuldeter Unfall einen Fahrzeughalter teuer zu stehen kommt, der seiner Pflicht zur HU nicht nachgekommen war, musste der Bundesgerichtshof (BGH) klären.

  • EU-Erbrechtsverordnung: Ohne Anerkennungsverfahren keine Bescheinigung
    Erbrecht

    EU-Erbrechtsverordnung: Ohne Anerkennungsverfahren keine Bescheinigung

    Die zunehmende Mobilität der Menschen innerhalb der Europäischen Union (EU) bringt auch im Erbrecht komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte mit sich. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die das internationale Erbrecht innerhalb der EU vereinheitlichen und erleichtern soll. Dass damit nicht alle formalen Verfahrensweisen obsolet werden, musste der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich bestätigen.