Muss man Bußgeld sofort bezahlen? Fristen, Rechte und was Sie besser nicht tun

Muss man ein Bußgeld sofort bezahlen, wenn Post von der Bußgeldstelle kommt? Die kurze Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Das Gesetz unterscheidet genau zwischen Verwarnungsgeld und Geldbuße aus einem Bußgeldbescheid. Wer vorschnell zahlt, lässt den Bescheid rechtskräftig werden und kann den Tatvorwurf anschließend regelmäßig nicht mehr angreifen.

Top-News

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    Erbrecht

    Ausnahmesituation Nottestament: Reelle, nahe Todesgefahr Voraussetzung für Dreizeugentestament

    Wer sich in einer so unmittelbaren Todesgefahr befindet, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar oder einem Bürgermeister nicht mehr möglich ist, kann sein Testament ausnahmsweise auch durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. Dass jedoch auch in einer derartigen Ausnahmesituation Regeln eingehalten werden müssen, macht dieser Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) deutlich.

  • Übertragung bei Erbfall: Nießbrauch verhindert den Lauf der Zehnjahresfrist
    Erbrecht

    Übertragung bei Erbfall: Nießbrauch verhindert den Lauf der Zehnjahresfrist

    Mindert ein Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen durch Schenkungen, soll er damit nicht die durch das Pflichtteilsrecht garantierte Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass verringern. Das Gesetz gleicht die mögliche Beeinträchtigung eines Pflichtteilsberechtigten damit aus, indem beim Erbfall die Geschenke der letzten zehn Jahre dem vorhandenen Nachlass hinzugerechnet werden. Einen solchen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht München (OLG) auf dem Richtertisch liegen.

  • Verkehrssicherungspflicht eingehalten: Auch Radfahrer trifft Pflicht für umsichtiges Fahrverhalten
    Verkehrsrecht

    Verkehrssicherungspflicht eingehalten: Auch Radfahrer trifft Pflicht für umsichtiges Fahrverhalten

    Bei der Bewertung von Straßen gibt es in der Tat die Kategorie der nur „geringen Verkehrswichtigkeit“, so auch für die ihr angegliederten Radwege. Was dies bedeutet, musste das Landgericht Magdeburg (LG) darlegen. Grund für diese thematische Auseinandersetzung war ein Radfahrer, der die mangelnde Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für eine unerwünschte und folgenreiche Begegnung mit einem Ast verantwortlich machte und Regress forderte.