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Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam

Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.

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    Im Grunde genommen hatte der Erblasser dieses Falls völlig Recht. Sein Stiefsohn war behindert, und der Mann wollte mit seiner letztwilligen Verfügung sicherstellen, dass es dem Sohn später an nichts fehle und dafür jene Person, die sich besonders gut um ihm kümmern würde, zu dessen Nacherbin werden solle. Erbrechtsinteressierte ahnen jedoch, dass hier etwas Entscheidendes fehlt – und so sah es auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG).

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    Ungeeigneter Berufskraftfahrer: Keine Berücksichtigung von beruflichem Härtefall bei Erreichen von acht Punkten

    Das Beste, was für eine verlässliche Zukunft mit Führerschein spricht, ist eine weiße Weste in Sachen Punktekonto. Doch schnell kommt diesem Vorsatz das echte Leben dazwischen, das man praktisch leider selten so gut bewältigt wie in der Theorie. Besonders Berufskraftfahrer sollten daher immer genau wissen, wann besser Schluss ist mit den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – denn das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zeigt: Bei acht Punkten ist „die Pappe“ weg.

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    Erbrecht

    Testamentsvollstreckung: Zustimmungserklärung eines Erben kann sittenwidrig sein

    Ein Testamentsvollstrecker ist berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist. Der Erbe ist seinerseits verpflichtet, dazu seine Einwilligung zu erteilen. Zwar ist der Testamentsvollstrecker ein neutraler Nachlassverwalter und kein Interessenvertreter der Erben – dennoch obliegen ihm Prüfpflichten, um die Verwaltung des Nachlasses ordnungsgemäß gewährleisten zu können. Ob dies im Folgenden korrekt abgelaufen ist, musste das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) klären.