Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
Eine krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift. Entscheidend sind die Prognose für zukünftige Fehlzeiten, die betrieblichen Auswirkungen und eine Interessenabwägung. Arbeitgeber müssen dennoch das Maßregelungsverbot beachten und dürfen nicht diskriminieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist für beide Seiten unerlässlich.
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Darf ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Die vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklich vereinbarten Kündigungsklauseln, außerordentlichen Kündigungsgründen oder durch Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind rechtlich an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine einvernehmliche Lösung oder professionelle Beratung sind oft der beste Weg zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.
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Zu spät am Gate: Fluggesellschaft muss Reisende mitnehmen, wenn das Boarding noch im vollen Gange ist
Bis wann Fluggäste am Gate boarden müssen – also schlichtweg in den Flieger steigen müssen -, um ihre Mitnahme noch sicherzustellen, war die Frage, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG) landete. Des Pudels Kern dabei war, wie spät „zu spät“ ist und welche Zeichen dafür sprechen, doch noch Glück haben zu können.