Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Mithaftung bei Unfällen: Erhöhte Betriebsgefahr bei Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit
Wer sein Fahrzeug auf Autobahnen deutlich über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h steuert, muss im Schadensfall mit einer Teilschuld rechnen, da eine solche Ausgangsgeschwindigkeit als betriebsgefahrerhöhend berücksichtigt wird. Dies wird auch im Fall des Oberlandesgerichts Schleswig (OLG) deutlich.
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Krank gefeiert – fristlos gekündigt: Eigener WhatsApp-Status verrät „Erkrankte“ auf White-Night-Ibiza-Party
Wer arbeitet, darf auch feiern. Dass es sich bei dieser Form der Selbstbelohnung aber umgekehrt so verhält, dass man das Zweite besser unterlassen sollte, wenn man das Erste nicht erbringen kann, zeigt der folgende Fall des Arbeitsgerichts Siegburg (ArbG).
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Keine Vorsätzlichkeit: Geschwindigkeitsverstoß durch Irrtum über Ende von Straßenschäden
Bei Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen verhält es sich auf Autobahnen subjektiv wie mit Baustellen: Sie erscheinen oftmals endlos. Was passiert, wenn man bezüglich des Endes einer mit Bodenwellen begründeten Geschwindigkeitsbeschränkung irrt und einem deshalb Vorsätzlichkeit vorgeworfen wird, sobald man geblitzt wurde? Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wusste Antwort auf diese Frage.