Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
Top-News
-
Einschränkungen nach Sturz: Laut Gutachten nicht nachvollziehbare Folgen fließen nicht in Bemessungsgrundlage ein
Verursacht ein losgerissener Hund den Sturz eines Radfahrers, haftet der Halter des Hunds wegen der sogenannten Tiergefahr für die Schäden. Der folgende Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG), der sich mit den gesundheitlichen Folgen und deren finanzieller Bewertung eines durch einen Hund zu Fall gebrachten Mannes beschäftigte, mag so manche Leser irritieren. Aber lesen Sie selbst.
-
Definitionsfrage: Wie schnell muss ein Erdrutsch sein, um ein Erdrutsch zu sein?
Dass Juristen oftmals zu Recht als wahre Haarspalter wahrgenommen werden, ist durchaus nicht von der Hand zu weisen. Der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt aber auf, dass diese Akribie durchaus ihre Bewandtnis hat. Denn was auf den ersten Blick als klare Formulierung daherkommt, ist im Streitfall schnell eine Frage der Interpretation und von erheblichen Kosten. Und dann muss unter die Lupe genommen werden, wer diese zu übernehmen hat.
-
Berliner Mietpreisbremse: Amtsgericht Neukölln bringt vom BGH bestätigte Veröffentlichung der Verordnungsbegründung zu Fall
Ein kleines Amtsgericht hielt die Fahne im Sinne zahlreicher Vermieter hoch, und das gegen den Bundesgerichtshof (BGH). Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (AG) bewies sich nämlich in seiner Analyse als akribischer als die hohen Kollegen in Karlsruhe. Selbst wenn es um die Mietpreisbremse und die Mieterinteressen um Rückzahlungen zu viel gezahlter Mieten ging – auch hier muss Recht Recht bleiben.