Verspäteter Kita-Platz: Eltern steht nur begrenzter Lohnersatz zu

Hierzulande haben Kinder ab dem Alter von einem Jahr bis zur Einschulung einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dass dies jedoch Eltern keine Planungssicherheit gibt, ist allgemein bekannt, da Theorie und Praxis vielerorts auseinanderklaffen. Nun musste das Landgericht Frankenthal (LG) prüfen, inwieweit Eltern auch für die Eingewöhnungsphase Lohnersatz verlangen können, wenn sie nur verspätet einen Kitaplatz bekommen konnten.

Paket im Verteilzentrum verschwunden – Wer haftet?

Einen durchaus interessanten Fall hatte hier das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) zu entscheiden. Denn obwohl es sich hier um Gewerbetreibende handelte, ist in Zeiten des Onlinewarenverkehrs das Urteil auch für diejenigen interessant, die leidenschaftlich den Onlinestatus ihrer bestellten Waren überwachen. Wie sieht es also mit der Haftung eines Versanddienstleisters aus, wenn ein Paket im Verteilzentrum verloren geht?

Karlsruhe, übernehmen Sie! Bundesgerichtshof sieht kein Recht auf Schutz für fiktive Figur „Miss Moneypenny“

Generationen von Bond-Fans wissen, wer sie ist: Miss Moneypenny. Doch wie sieht es aus, wenn es über ihre Funktion als oberste Vorzimmerinstanz der Geheimdienstzentrale hinausgeht, die immer zum Flirt mit 007 aufgelegt ist? Genau das musste der Bundesgerichtshof (BGH) prüfen. Denn um einen eigenen Werktitelschutz zu erhalten, muss eine fiktive Figur schon etwas mehr aufweisen, um rechtlich wie ein eigenständiges Werk behandelt werden zu können.

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    Haftungsbeschränkung unwirksam: Betreiberin haftet für beschädigte Yacht im „Winterlagerplatz“

    Für die Beurteilung, ob ein Vertrag über die Unterstellung einer Yacht als Lagervertrag und nicht als einfacher Mietvertrag zu sehen ist, war entscheidend, welche Pflichten daraus folgen. Denn für die entstandenen Sturmschäden wollte die Vertragspartnerin nicht haften, obwohl beide Seiten einen „Mietvertrag“ abgeschlossen hatten. Das Landgericht Hamburg (LG) musste daher entscheiden, in welchem Umfang in Sachen Haftung dieser Vertrag nun galt.

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    Mietrecht

    Gekrähe und Gesumme: Nachbarn müssen Hühner und Bienen im Stadtgebiet nicht hinnehmen

    Der folgende Fall ist vor allem deshalb interessant, weil sich zwei Nachbarn im städtischen Wohnumfeld über Lärmemissionen der etwas anderen Art stritten. Denn hier musste das Landgericht Köln (LG) die Frage beantworten, ob ein Nachbar Hähne und Bienenvölker in einem städtischen Wohngebiet halten durfte, die nebenan als störend empfunden wurden. Wichtig bei der Bewertung war, ob ein prägender dörflich-ländlicher Charakter vorherrschte oder eben nicht.

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    Wann genau ist ein Ereignis eigentlich unvorhersehbar und sind die daraus resultierenden Konsequenzen unvermeidbar? Ein Stau auf einer Autobahn stellt jedenfalls kein solches Ereignis dar, wenn man sich die folgenden Begründungen von Landgericht (LG) und Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) anschaut, mit denen eine Frau auf ihren Reisekosten sitzenblieb, ohne dass die eigens abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung griff.